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Kreis und Städte
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Hauptausschuss beschließt Zuschüsse für stark betroffene Unternehmen
Dormagen. Unternehmen in Dormagen, die durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, können auf Miet- und Zinszuschüsse durch die Stadt Dormagen hoffen. In seiner ersten Sitzung nach dem Shutdown verabschiedete der Hauptausschuss vergangene Woche Dienstag ein entsprechendes Zuschussprogramm. „Wir sehen an vielen Stellen, dass die Hilfen von Bund und Land für einzelne Unternehmen nicht ausreichen oder aus bestimmten Gründen nicht greifen. Deshalb ist es richtig, dass wir als Kommune mit einem eigenen Förderprogramm dort unterstützen, wo Betriebe existenziell bedroht sind“, sagt Bürgermeister Erik Lierenfeld.
Klare Kriterien für die Förderung
Berechtigte Unternehmen müssen klare Kriterien erfüllen. Anträge können von gewerblichen und gemeinnützigen Unternehmen sowie Selbstständigen gestellt werden, die dauerhaft (vor dem 1. März 2020) am Markt vertreten sind, in Dormagen gewerbesteuerpflichtig sind, vor der Corona-Krise wirtschaftlich gesund waren und durch die Pandemie massiv in ihrer Geschäftstätigkeit beeinträchtigt wurden.
Je nach Größe des Betriebes können so bis zu 6.250 Euro gewährt werden: entweder als Zinszuschuss zu Überbrückungskrediten oder Mietzuschuss zu den laufenden Geschäfts- oder Immobilienausgaben. Michael Bison, Geschäftsführer der Stadtmarketing- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft Dormagen (SWD), freut sich über den durch die SWD gemeinsam mit dem Fachbereich Finanzen vorbereiteten politischen Beschluss: „Das kommunale Zuschussprogramm ist eine echte Hilfe für unsere Unternehmen, denn es hilft, die dringend benötigte Überbrückungsliquidität zu sichern“, so Bison.
Zuvor hatte die Stadt Dormagen bereits mit verschiedenen Maßnahmen auf die Corona-Krise reagiert, um die lokale Wirtschaft zu entlasten. Sie verzichtet unter anderem auf die sogenannte Terrassengebühr für gastronomische Betriebe und bietet die Möglichkeit, Gewerbesteuerzahlungen auszusetzen.
Anträge können ab Montag gestellt werden
Ab Montag, 25. Mai, 9 Uhr, können Unternehmer und Selbstständige den städtischen Zuschuss ausschließlich per Email an zuschuss-corona@stadt-dormagen.de beantragen. Die Antragsformulare stehen ab diesem Zeitpunkt unter www.swd-dormagen.de zum Download bereit.
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