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Gesellschaft
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Düsseldorf. Der Landkreistag Nordrhein-Westfalen unterstreicht, dass Corona-Tests von Reiserückkehrern durch die Hausärzte beziehungsweise in den von den Kassenärztlichen Vereinigungen eingerichteten Testzentren durchgeführt werden. Entgegen der Berichterstattung einzelner Medien am Wochenende, ist dies nicht eine Aufgabe der Kreisgesundheitsämter.
Darauf hatten sowohl das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW als auch das Bundesgesundheitsministerium am 01.08.2020 über Twitter hingewiesen. Dennoch haben sich inzwischen zahlreiche Urlaubsrückkehrer mit dem Anliegen, einen Test durchzuführen, an die Kreisgesundheitsämter gewandt.
„Die Kapazitäten der Gesundheitsämter in Nordrhein-Westfalen dürfen nicht überfordert werden. Die Gesundheitsämter müssen sich auf ihre Kernaufgaben konzentrieren können. Deshalb ist es richtig, dass die neueste Bundesverordnung die Aufgabe der Testung von Reiserückkehrern eindeutig den niedergelassenen Ärzten zuweist“, betont der Hauptgeschäftsführer des LKT NRW, Dr. Martin Klein.
Zum Hintergrund: Eine von Bundesminister Spahn am Freitag erlassene Rechtsverordnung ermöglicht kostenlose Tests für alle Reiserückkehrer. Sie stellt in § 10a Abs. 1 aber auch klar, dass die Leistungen durch die niedergelassenen Ärzte und durch die von den Kassenärztlichen Vereinigungen betriebenen Testzentren sowie durch die von diesen beauftragten Labormedizinischen Leistungserbringern erbracht werden.
Anmerkung: Die Verordnung ist hier abrufbar: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/AEndVO-TestVO_BAnz_AT.pdf
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