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Unsere Stadt braucht bezahlbaren Wohnraum für alle.

verfasst von: redaktion am
Politik 
Grevenbroich. DIE LINKE fordert nicht nur die Gründung einer stadteigenen Wohnungsbaugesellschaft, sondern auch konkrete Vorgaben für die Errichtung neuer Sozialwohnungen in den aktuellen Bebauungsplänen der Stadt.
Die zu gründende stadteigene Wohnungsbaugesellschaft soll unter Nutzung von Landesförderprogrammen neue Mietwohnungen mit geförderten, preisgebundenen Wohnraum errichten.

Bis 2030 werden in der Stadt mindestens 1.100 derartiger Sozialwohnungen gebraucht, auch weil in den nächsten Jahren Sozialwohnungen aus der Mietpreisbindung herausfallen.

In der jüngsten Vergangenheit kam es infolge der Liberalisierung zu unverkennbaren Verschärfungen auf dem Wohnungsmarkt auch in unserer Stadt. Das Prinzip „Privat vor Staat“ ist nicht in der Lage, flächendeckend für ausreichend bezahlbaren Wohnraum zu sorgen.Wohnen ist aber ein Grundrecht und die Durchsetzung dieses Grundrechts ist auch eine städtische Aufgabe.
Das Wohnen gewinnt an gesellschaftlicher Bedeutung. Hierzu muss die Stadt ihren Beitrag leisten.

Da der regionale Wohnungsmarkt nicht für ausreichend bezahlbaren Wohnraum bereitstellt, muss die Stadt über eine eigene Wohnungsbaugesellschaft selbst bezahlbaren neuen Wohnraum schaffen.

Derzeit bietet das Land sehr attraktive Förderprogramme für die Schaffung neuer Mietwohnungen mit geförderten preisgebundenen Wohnraum. Die Förderung erfolgt über fast zinsfreie Darlehn, die teilweise in Zuschüsse umgewandelt werden können. Bei einer Refinanzierungszeit von 20 bis 25 Jahren können die Monatskaltmieten auf rund 6 EUR pro qm Wohnfläche begrenzt werden. Die wirtschaftlichen Risiken für den neuen Mietwohnungsbau sind gering, soweit mindestens 95 % der neuen Wohnungen dauerhaft vermietet werden.
Die größte Herausforderung wird die Bereitstellung der benötigten Baugrundstücke sein.

Gesellschafter der neuen Wohnungsbaugesellschaft könnten nach Auffassung der LINKEN auch andere städtische Unternehmen sein.
Zudem muss die Stadt über konkrete Vorgaben in den aktuellen Bebauungsplänen die Errichtung von Sozialwohnungen sichern. Für die nächste Sitzung des Stadtrates schlägt die LINKE konkret die Änderung des Bebauungsplanes W 51 (An Mevissen-Wevelinghoven) vor. Dadurch soll gesichert werden, dass in diesem Bebauungsgebiet mindestens 50 Prozent der neuen Wohneinheiten mit einer Mietpreisobergrenze belegt werden.

Für das Gelände des ehemaligen WGV-Bauhof, Am Flutgraben ist ein Bebauungsplan zu erstellen. Dieses Gelände wird zur Wohnbebauung freigegeben. Der Bebauungsplan für das Baugebiet Am Flutgraben soll mehrgeschoßige Wohnbebauung vorsehen. Überwiegend und vorrangig sind die zu errichteten Wohneinheiten gefördert und mit einer Mietpreisobergrenze belegt werden. Die Mietpreisobergrenze ist für 20 Jahre festzuschreiben.

Diese Maßnahmen wären ein erster wichtiger Schritt für die Stabilisierung des örtlichen Wohnungsmarktes.

Walter Rogel-Obermanns

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