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Hohes Interesse an Briefwahl

verfasst von: redaktion am
Kreis und Städte 
Kaarst. In 17 Tagen ist Kommunalwahl. Doch bereits jetzt wirkt das Kaarster Wahlbüro wie ein Bienenstock. In den Wahlkabinen wird gewählt, im Hintergrund stecken städtische Mitarbeiter die beantragten Briefwahlunterlagen in passende Umschläge. Schon im Vorfeld war klar, dass Corona auch auf das Wahlverhalten der Kaarster Bürger Einfluss nehmen würde. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

„Dennoch haben uns die tatsächlichen Zahlen bei der Briefwahl überrascht“, sagt Wahlbüro-Leiter Stefan Eickels. der seine siebte und wahrscheinlich letzte Kommunalwahl in verantwortlicher Position begleitet. 2400 Briefwahlunterlagen wurden bereits per Post zugestellt. Weitere 1000 Anträge werden derzeit bearbeitet. „Bis zum Wahlsonntag werden wir voraussichtlich rund 5000 Briefwähler haben. Normal wären 3000 Briefwähler“, sagt Eickels.

Um die zusätzlichen Anträge zu bewältigen, arbeiten bis zu 10 städtische Mitarbeiter im Wahlbüro. Darunter auch die Auszubildenden Michelle Störing und Lea Trappmann. Etwa 50 Umschläge stellen sie pro Stunde zusammen. Darin befinden sich die Stimmzettel für bis zu fünf Wahlen. 35.0000 Kaarsterinnen und Kaarster sind aufgerufen, über die Nachfolge von Bürgermeisterin Dr. Ulrike Nienhaus, den nächsten Stadtrat, den Kreistag und den nächsten Landrat abstimmen.

14.000 Wahlberechtigte können zudem den Seniorenbeirat wählen. Die Stapel vor Michelle Störing und Lea Trappmann werden gefühlt noch gar nicht kleiner. Wahlbüro-Leiter Stefan Eickels bleibt dennoch gelassen: „Alle Briefwahlunterlagen werden rechtzeitig zugestellt.“ Eine Bitte hat er dennoch: „Bitte warten Sie mit ihrem Antrag nicht bis
zum letzten Tag.“

Info
Die Briefwahl kann bis zum 11. September um 18.00 Uhr beantragt werden.
Das Wahlbüro bittet um eine frühzeitige Beantragung.
Das geht per E-Mail unter Angabe aller persönlichen Daten an: henrike.skoda@kaarst.de.
Auch per Fax können die Unterlagen unter 02131 9877-206 beantragt werden.
Auch der Antrag auf der Rückseite der W ahlbenachrichtigung kann genutzt werden

In allen Fällen muss angegeben werden, ob die Briefwahl auch für eine mögliche Stichwahl am 27. September beantragt wird.

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