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Landratswahl: Es kann ab sofort gewählt werden

verfasst von: redaktion am
Kreis und Städte 
Briefwahlscheine werden in diesen Tagen verschickt

Rhein-Kreis Neuss. Am 27. September geht es bei der Landratswahl im Rhein-Kreis Neuss in die Verlängerung. Der amtierende Landrat Hans-Jürgen Petrauschke (CDU) muss sich gegen Andreas Behncke (SPD) in der Stichwahl behaupten. 51.742 Dormagener Wahlberechtigte sind erneut aufgerufen, ihre Stimme im jeweiligen Wahllokal abzugeben. Zudem kann die Stimmabgabe ab sofort im städtischen Wahlbüro im großen Trausaal des Historischen Rathauses erfolgen. Auch eine Briefwahl ist möglich.

Wer sich bereits bei der Kommunalwahl im Falle einer Stichwahl für die Briefwahl entschieden hat, muss nichts unternehmen. Die Wahlunterlagen werden in diesen Tagen verschickt.

Diejenigen, die noch keine Briefwahl beantragt haben und das jetzt nachholen wollen, können dies persönlich im Wahlbüro machen sowie schriftlich per E-Mail an wahlamt@stadt-dormagen.de oder per Brief an Stadt Dormagen, Wahlamt, Paul-Wierich-Platz 1, 41539 Dormagen. Dazu müssen folgende Daten angegeben werden:

● Familienname
● Vorname(n)
● Geburtsdatum
● Wohnanschrift inkl. Straße, Hausnummer, PLZ und Ort

Nach der Antragstellung versendet die Stadt Dormagen die Dokumente für die Landratswahl per Post an die angegebene Anschrift. Sollte der Briefwahlschein jedoch nicht bis Donnerstag, 24. September, angekommen sein, wenden sich die Wahlberechtigten an das Wahlbüro.

Das Wahlbüro ist montags bis mittwochs und freitags von 8.30 bis 12 Uhr sowie donnerstags von 14 bis 18 Uhr geöffnet.

Hier gelten dieselben Hygienevorschriften wie für den Rathausbesuch: Es ist eine Mund- und Nasenbedeckung zu tragen, die Hände sind am bereitstehenden Spender zu desinfizieren und die geltenden Mindestabstände sind einzuhalten. Nach Möglichkeit sollen eigene Kugelschreiber mitgebracht werden. Wer Krankheitssymptome hat, wird gebeten, von einem Besuch des Wahlbüros abzusehen. Gegebenenfalls werden Zugangskontrollen eingerichtet, um die Einhaltung der vorgenannten Hygienevorschriften zu gewährleisten.

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