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Straßenverkehrsamt bietet noch mehr Online-Termine an

verfasst von: redaktion am
Kreis und Städte 
Rhein-Kreis Neuss. Das Straßenverkehrsamt des Rhein-Kreises Neuss hat die Zahl der Online-Termine noch einmal erhöht und die Dienstzeiten ausgeweitet. Damit reagiert der Kreis auf die gestiegene Nachfrage nach der Aufhebung des Lockdowns. So werden jetzt weit über 2 000 Termine pro Woche angeboten. Amtsleiterin Ulrike Holz weist darauf hin, dass ein Besuch im Straßenverkehrsamt weiterhin nur mit Termin möglich ist, der sowohl online unter dem Link www.rhein-kreis-neuss.de/onlinetermin als auch telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden kann. „Seit Juni haben wir rund 4 500 mehr Vorgänge als im Sommer 2019 registriert“, erläutert sie. „Allein in der ersten Septemberhälfte haben unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter knapp 16 000 Vorgänge bearbeitet, etwa 2 000 mehr als im gleichen Zeitraum im Vorjahr.“

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke betont, dass der Rhein-Kreis Neuss – anders als andere Kreise und Städte – sein Straßenverkehrsamt während der gesamten Corona-Pandemie geöffnet gehalten hat. „Uns ist wichtig, dass wir diesen Bürger-Service unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln auch in Zeiten der Corona-Pandemie anbieten können und die Kunden schnellstmöglich einen Termin bekommen. Da der Bedarf steigt, weiten wir unser Angebot jetzt aus“, so Petrauschke. In der Regel erhalten Bürger innerhalb von einer Woche einen Online-Termin in einer der vier Dienststellen des Straßenverkehrsamtes in Neuss, Grevenbroich, Dormagen oder Meerbusch.

Während Händler bei anderen Kreisen und Städten mehr als sechs Wochen auf einen Termin warten müssen, bearbeitet der Rhein-Kreis Neuss die Zulassungen von Händlern in der Regel von einem Tag auf den anderen.
Zugenommen hat die Nachfrage nach dem i-Kfz-Verfahren, deren dritte Stufe bundesweit im Jahr 2019 eingeführt wurde: In diesem Jahr wurden achtmal so viele i-Kfz-Vorgänge wie im Vorjahr bearbeitet. Damit können Kunden ihr Fahrzeug online zulassen oder abmelden – vorausgesetzt, das Fahrzeug wurde zum ersten Mal nach dem 1. Januar 2015 zugelassen und der Kunde kann sich mittels seines elektronischen Personalausweises identifizieren.

Amtsleiterin Ulrike Holz begrüßt, dass der Rhein-Kreis Neuss zurzeit auf diese Identifizierung mit der eID-Funktion bei Abmeldungen verzichten darf: „Dies ist nach einem Erlass des Bundesverkehrsministeriums bis Ende des Jahres möglich, und wir sind froh, unseren Kunden dieses vereinfachte Verfahren anbieten zu können.“

Ebenfalls den Gang ins Straßenverkehrsamt sparen Kunden, die etwas rund um den Führerschein erledigen wollen. Sie können ihre Unterlagen auch auf dem Postweg zusenden – ein Angebot, das sich in der Corona-Zeit bewährt hat und das weiterhin intensiv genutzt wird.

Wer einen Termin im Straßenverkehrsamt vereinbaren will, sollte die Online-Terminvergabe unter dem Link www.rhein-kreis-neuss.de/onlinetermin nutzen. Nur in dringenden Fällen oder wenn Kunden keinen Internetzugang haben, können sie auch per Mail oder telefonisch einen Termin vereinbaren.
Alle Informationen zum Service des Straßenverkehrsamtes gibt es auf der Internetseite www.rhein-kreis-neuss.de/sva.

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