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Stadt erlässt Allgemeinverfügung zur Eindämmung des Infektionsgeschehens

verfasst von: redaktion am
Gesellschaft 
Dormagen. Im Rhein-Kreis-Neuss ist derzeit ein zunehmendes Infektionsgeschehen zu verzeichnen. Der maßgebliche 7-Tage-Inzidenz-Wert lag am 31. Oktober 2020 bei 148,8 und damit über dem Wert von 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner. Im Gebiet der Stadt Dormagen gibt es aktuell 134 Infizierte. Das Fortschreiten des Infektionsgeschehens macht daher ein Tätigwerden der Stadt Dormagen erforderlich.

In den genannten Bereichen muss davon ausgegangen werden, dass aufgrund der Nutzungsfrequenz regelmäßig der Mindestanstand zwischen Personen nicht eingehalten werden kann. Daher ist für diese Bereiche vorerst bis zum 30. November 2020 eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung angeordnet.

Dormagen-Mitte, Fußgängerzone:
Kölner Straße ab Hausnummer 14 bis Ende; Marktstraße; Paul-Wierich-Platz; Nettergasse Hausnummer 1 – 9

Dormagen-Zons:
Schlossstraße; Rheinstraße; Schlossplatz; Hohes Örtchen; Mauerstraße; Hospitalplatz; Turmstraße; Museumsstraße; Zehntgasse; Grünwaldstraße; Hubertusstraße; Wendelstraße; Mühlenstraße

Dormagen-Bahnhof:
Willi-Brand-Platz (gesamter Parkplatzbereich) und gesamtes Bahnhofsgelände einschließlich Abgang Zonser Straße

Dormagen-Bahnhof Nievenheim:
Johannesstraße 1 – 3 (gesamter Parkplatzbereich vor der Gaststätte „Alter Bahnhof Nievenheim“ und das gesamte Bahnhofsgelände)

Hintergrundinformation: Für die Bürger*innen und Besucher*innen ändert sich mit der Allgemeinverfügung der Stadt Dormagen zu der bisherigen Maskenpflicht nichts. Die genannten Bereiche waren bereits in der Allgemeinverfügung des Rhein-Kreises Neuss vom 21. Oktober eine Maskenpflicht verordnet worden. Mit der neuen Coronaschutzverordnung vom 2. November 2020 geht die Aufgabe der Anordnung und Umsetzung an die Städte und Kommunen über.

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