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Rhein-Kreis Neuss erhält tausende zusätzliche Impfdosen

verfasst von: redaktion am
Kreis und Städte 
Rhein-Kreis Neuss. Im Kampf gegen das Corona-Virus bekommt der Rhein-Kreis Neuss tausende zusätzliche Impfdosen. „Jede Impfdosis hilft, Menschenleben zu schützen und die Pandemie zu bewältigen. Auch wenn wir dafür noch einige Zeit Geduld und Disziplin aufbringen müssen“, so Landrat Hans-Jürgen Petrauschke. Er weist darauf hin, „dass die Impfung vor dem Hintergrund der zunehmenden Ausbreitung von Virus-Mutationen sowie weiter hohen Infektionszahlen an Bedeutung gewinnt“.

Für sein Impfzentrum in der Hammfeldhalle in Neuss erwartet der Kreis in den nächsten Wochen 3272 zusätzliche Vakzine des Herstellers AstraZeneca. Die mit dem Impfstoff von AstraZeneca Impfberechtigten werden durch den Kreis über die Berufsverbände mit allen nötigen Informationen zur Terminvereinbarung versorgt. Personen, die hier impfberechtigt sind, können sich aber auch per E-Mail an die Adresse impfzentrum@rhein-kreis-neuss.de wenden. Die Terminierung erfolgt dann über ein Online-Portal.

Hinzu kommen für den Monat März zusätzliche 3 000 Impfdosen von Biontech/Pfizer, die für über 80 Jahre alte Menschen vorgesehen sind und für die noch keine Termine vergeben wurden. Außerdem werden die Krankenhäuser im Kreis in den kommenden beiden Wochen 2 050 Impfdosen erhalten.

Eine Auflistung der neu Impfberechtigten steht in der Fortschreibung eines Erlasses vom 18. Februar zur Impfung der Bevölkerung gegen Covid-19 aus dem Landesgesundheitsministerium. Ab sofort werden Impfungen über den bisher bestimmten Personenkreis hinaus für folgende Gruppen angeboten: regelmäßig in vollstationären Pflegeinrichtungen tätige Betreuungsrichterinnen und Betreuungsrichter sowie Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger im Sinne von Betreuungsrechtspflegerinnen und -rechtspflegern, Prüf- und Begutachtungskräfte insbesondere der Medizinischen Dienste, das Personal von Hilfsmittel- beziehungsweise Homecare-Diensten und Sanitätshäusern, Fußpflegerinnen und Fußpfleger, Frisörinnen und Frisöre sowie Seelsorgerinnen und Seelsorger.

Darüber hinaus geimpft werden Medizinprodukte-Beraterinnen und -Berater bei der Operationsbegleitung in Krankenhäusern und bei ambulanten Operationen, Personen, die im Rahmen der ambulanten Pflege Begutachtungs- und Prüftätigkeiten ausüben (insbesondere für die Medizinischen Dienste), Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ambulanten Spezialpflege (zum Beispiel der Stoma- und Wundversorgung, wenn sie patientennah erbracht wird) sowie Heilmittel-Erbringer in der aufsuchenden ambulanten häuslichen Pflege.

Wie bislang sind auch weiter folgende Personengruppen impfberechtigt, für die auch noch Termine verfügbar sind:
· Personal von ambulanten Pflege- und Betreuungsdiensten, Tagespflegeeinrichtungen sowie Pflege-Wohngemeinschaften mit Ausnahme des Personals von Einrichtungen der Eingliederungshilfe ebenso wie Beschäftigte und ehrenamtliche Tätige in Hospizen und ambulanten Hospizdienste.
· Heilmittelerbringer, die regelmäßig in vollstationären Pflegeeinrichtungen tätig werden, (Zahn-)Ärzte und deren medizinisches Fachpersonal, die regelmäßig in vollstationären Pflegeeinrichtungen tätig werden, (Zahn-)Ärzte, die in Schwerpunktpraxen vorrangig Corona-Patienten behandeln sowie Ärzte und deren medizinisches Fachpersonal, die in onkologischen und Dialysepraxen tätig sind
· Rettungsdienstpersonal
· Personal in den Impfzentren

Wenn Personen nicht zum vereinbarten Termin kommen, greift eine Nachrücker-Liste, auf der ausschließlich Menschen aus der höchsten Priorisierungsgruppe stehen.

Impfberechtigte ab 80 Jahren können einen Impftermin nur über die kassenärztliche Vereinigung unter der Internet-Adresse www.116117.de oder telefonisch unter Rufnummer 0800/116 117 01 vereinbaren.

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