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Politik
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NRW tritt in Sachen direkte Demokratie weiterhin auf der Stelle
Köln. Während sich im Vergleich zum letzten Ranking aus dem Jahr 2016 die Regelungen für Volks- und Bürgerbegehren in gleich vier Bundesländern verbessert haben, tritt Nordrhein-Westfalen weiter auf der Stelle. In der Gesamtwertung ist NRW sogar um einen Platz nach hinten gerutscht und steht nun auf dem 7. Platz. Das geht aus dem heute von Mehr Demokratie veröffentlichten Volksentscheidsranking hervor. „Seit Jahren gibt es kaum Verbesserungen in Sachen direkte Demokratie in NRW“, stellt Achim Wölfel, Leiter des Landesbüros von Mehr Demokratie NRW, bedauernd fest. Gerade auf Landesebene gebe es dringenden Reformbedarf. „Während kommunale Bürgerbegehren rege genutzt werden, herrscht auf Landesebene einige Zurückhaltung“, so Wölfel weiter. Das liege an den hohen Hürden, die für Volksbegehren bewältigt werden müssen. Der Wunsch sei da, das zeige die rege genutzte Volksinitiative. Erst letzte Woche überreichte die Volksinitiative Artenvielfalt über 115.000 Unterschriften für mehr Artenschutz an den Landtag.
Seit dem letzten Ranking von 2016 gab es keine Verbesserungen der Regelungen auf Landesebene. Nach wie vor gab es in NRW nur ein einziges erfolgreiches Volksbegehren. Kritisiert werden im Ranking insbesondere der Ausschluss von Volksbegehren zu Finanzfragen, Abgaben und Besoldung. Auch das Unterschriftenquorum von acht Prozent (ca. 1,1 Millionen Unterschriften) sei für ein Flächenland sehr hoch. „NRW sollte sich hier ein Beispiel an Schleswig-Holstein nehmen: Das Unterschriftenquorum ist mit 3,6 Prozent deutlich niedriger, obwohl es dort viel weniger Einwohner gibt“, so Wölfel.
Auf kommunaler Ebene können sich Bürger in NRW seit 1994 über direkt-demokratische Verfahren einbringen. Hier schneidet NRW besser ab, die Gesamtnote beläuft sich auf „befriedigend“ (2,5). Dennoch sieht Mehr Demokratie auch hier Verbesserungsbedarf. „In NRW sind viele Themen von Bürgerentscheiden ausgeschlossen, die in anderen Ländern zugelassen sind“, so Wölfel. Zudem sorge die Kostenschätzung immer wieder für Probleme.
Dass die Regelungen für die direkte Demokratie verbessert werden müssen, stellte auch die Enquete-Kommission des Landtags „Subsidiarität und Partizipation“ fest. Zur Stärkung der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene sieht die Kommission eine zentrale Beratungsstelle für Bürgerbegehren vor, eine Prüfung der Ausschlusskriterien sowie eine automatische Zustellung von Abstimmungsinformationen. Auf Landesebene sollen die Hürden für Volksbegehren und eine Schutzklausel für Gesetze geprüft werden, die auf Volksentscheiden beruhen. „Mit den Ergebnissen der Enquete-Kommission können wir mitgehen! Jetzt geht es aber darum, diese Reformen auch umzusetzen“, sagt Achim Wölfel.
Ganz vorn im Ländervergleich der direkten Demokratie insgesamt liegen Bayern und Bremen (beide Note 2,3), gefolgt von Hamburg (2,4) und Schleswig-Holstein (2,5). „In Bayern zeigt sich der Zusammenhang von bürgerfreundlichen Regeln und einer lebendigen Praxis am deutlichsten. Gleichzeitig wird deutlich, dass die direkte und die parlamentarische Demokratie sich gut ergänzen können“, erläutert Wölfel. 40 Prozent aller in deutschen Kommunen gestarteten Bürgerbegehren finden im Freistaat statt. Mit 60 angestoßenen Volksbegehren liegt Bayern auch auf Landesebene vorn. Die besten Regeln für Volksbegehren auf Landesebene wird Hamburg attestiert (Note 2,2), die besten Regeln für Bürgerbegehren in den Kommunen hat Thüringen (Note 1,6). In beiden Ländern gehen die Regelwerke auf Initiativen von Mehr Demokratie zurück.
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