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Booster Sonntag und Mobile Impfangebote...

verfasst von: redaktion am
Gesellschaft 
...in der „Gesamtschule an der Erft“
Rhein-Kreis Neuss. Am Samstag, 27. November, bietet die Koordinierende Covid-Impfeinheit des Rhein-Kreises Neuss von 10 bis 13.30 Uhr ein mobiles Impfangebot. Geimpft wird in der „Gesamtschule An der Erft“, Aurinstraße 59 in Neuss. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.

...im Bürgerhaus in Kaarst
Rhein-Kreis Neuss. Am Samstag, 27. November 2021, bietet die Koordinierende Covid-Impfeinheit des Rhein-Kreises Neuss von 9 bis 13 Uhr ein mobiles Impfangebot im Bürgerhaus, Am Neumarkt 2-4 in Kaarst. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.

...im Neusser Rheinpark-Center
Rhein-Kreis Neuss. Am Samstag, 27. November 2021, bietet die Koordinierende Covid-Impfeinheit des Rhein-Kreises Neuss von 11 bis 18 Uhr ein mobiles Impfangebot im Neusser Rheinpark-Center (Breslauer Straße 2 - 4 in Neuss). Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.

...am Booster-Sonntag
Rhein-Kreis Neuss. Am 28. November 2021, bietet der Rhein-Kreis Neuss gemeinsam mit den kreisangehörigen Kommunen, der kassenärztlichen Vereinigung und den Hilfsorganisationen erneut den „Booster-Sonntag“ an.

In allen acht Kommunen gibt es von 10 – 17 Uhr ein Impfangebot bei den Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfungen möglich sind.
Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.

Geimpft wird an folgenden Orten:
Neuss:
Comenius Gesamtschule, Weberstraße 90a, 41464 Neuss
Dormagen:
Ehemalige Realschule am Sportpark, Max-Reger-Weg 3, 41539 Dormagen
Grevenbroich:
Alte Feuerwache, Schloßstraße 12, 41515 Grevenbroich
Meerbusch:
Sitzungssaal im Rathaus, Dr.-Franz-Schütz-Platz 1, 40667 Meerbusch
Kaarst:
Bürgerhaus Kaarst, Am Neumarkt 2-4, 41564 Kaarst
Korschenbroich:
Ratssaal, Don-Bosco-Straße 6, 41352 Korschenbroich
Jüchen:
Neusser Straße 118, 41363 Jüchen
Rommerskirchen:
Corona-Testzentrum, Otto-Lilienthal-Straße 4, 41569 Rommerskirchen

Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.

Impfberechtigt sind alle Einwohner Nordrhein-Westfalens ab 12 Jahren. Der Impfstoff von Johnson & Johnson, bei dem für eine vollständige Immunisierung eine einmalige Impfung ausreicht, ist ab 18 Jahren zugelassen. Es ist auch möglich, vor Ort eine Zweitimpfung mit BioNTech zu erhalten, zum Beispiel nach einer Erst-Impfung mit AstraZeneca. Eine einmalige Impfung von Genesenen nach Covid-19-Infektion ist ebenfalls möglich.

Darüber hinaus können bei dem mobilen Impfangebot alle Personen eine dritte Impfung mit dem Vakzin von BioNTech erhalten, deren letzte Impfung mindestens fünf Monate zurückliegt. Wer vor mindestens vier Wochen mit Johnson & Johnson geimpft worden ist, kann ebenfalls eine Auffrischimpfung mit BionTech erhalten. Auch Haus- und Fachärzte sowie die dauerhafte Impfstelle des Rhein-Kreises Neuss und der Kassenärztlichen Vereinigung an der Hammer Landstraße 51 in Neuss bieten Auffrischimpfungen an. Die Öffnungszeiten der stationären Impfstelle sind: dienstags und donnerstags von 9 bis 15 Uhr, samstags von 9 bis 17 Uhr.

„Bei dem Weg aus der Pandemie ist eine möglichst hohe Impfquote entscheidend. Ich bitte alle noch nicht geimpften Bürgerinnen und Bürger das Impfangebot anzunehmen. Hiermit schützen Sie nicht nur sich selbst, sondern auch Familie, Freunde und Kollegen“, appelliert Landrat Hans-Jürgen Petrauschke. „Da der Schutz, den eine Impfung bietet, mit der Zeit abnimmt, ist es zudem wichtig, dass viele – besonders ältere - Menschen das Angebot einer Auffrischimpfung gegen das Coronavirus in Anspruch nehmen, um im Herbst und Winter weiterhin geschützt zu sein“, so der Landrat.

Impfwillige müssen zum mobilen Impfangebot lediglich ihren Lichtbildausweis mitbringen. Zudem soll möglichst der ausgefüllte Anamnese- und Einwilligungsbogen für einen mRNA-Impfstoff (BioNTech) oder einen Vektor-Impfstoff (Johnson & Johnson) und – insbesondere bei Auffrischimpfungen – ein Impfausweis vorgelegt werden. Die Unterlagen sind online unter www.rhein-kreis-neuss.de/coronaimpfung verfügbar, können aber auch vor Ort ausgefüllt werden. Darüber hinaus ist bei Kindern und Jugendlichen im Alter von zwölf bis 15 Jahren die Einwilligung eines Sorgeberechtigten nötig.

Auf der Homepage des Kreises findet sich unter www.rhein-kreis-neuss.de/coronaimpfung eine ständig aktualisierte Übersicht über alle mobilen Impfangebote.

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