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Versammlungsgesetz NRW

verfasst von: redaktion am
Politik 
Nachbesserungen waren dringend nötig, gehen aber noch nicht weit genug

Düsseldorf. Mehr Demokratie begrüßt die geplanten Änderungen am Entwurf für ein nordrhein-westfälisches Versammlungsgesetz. An vielen Stellen würden diese aber noch nicht weit genug gehen, etwa im Bereich des Datenschutzes und der flächendeckenden Videoüberwachung von Demonstrationen, so die Einschätzung von Achim Wölfel, Leiter des Landesbüros NRW von Mehr Demokratie. Innenminister Herbert Reul hatte gestern (6.12.21) in Düsseldorf die geplanten Korrekturen am Gesetzentwurf vorgestellt. Dass es überhaupt zur Überarbeitung komme, sei laut Wölfel auf lautstarke und fundierte Kritik aus der Zivilgesellschaft zurückzuführen. So hatte unter anderem das Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen – Grundrechte erhalten“ frühzeitig protestiert und auch Mehr Demokratie übte scharfe Kritik am Gesetzentwurf.

Mehr Demokratie hatte den Gesetzentwurf insbesondere wegen der darin vorgesehenen umfassenden Möglichkeiten zur Videoüberwachung von Demonstrationen, der Verwendung unklarer Rechtsbegriffe sowie mangelndem Schutz persönlicher Daten kritisiert. „Demonstrationen und Kundgebungen sind in einer Demokratie für Bürgerinnen und Bürger eines der wichtigsten Mittel der politischen Meinungsäußerung. Der Gesetzentwurf muss sich deshalb daran messen lassen, ob er diese ermögliche oder eher eine abschreckende Wirkung entfalte“, so Wölfel. Der Kritik an den eingeschränkten Anmeldefristen sowie am sogenannten „Militanzverbot“ bei öffentlichen Versammlungen wurde Rechnung getragen. Positiv sei auch anzumerken, dass der neue Gesetzentwurf eine Evaluation des Gesetzes Ende 2023 vorsehe. Neben dem Verbesserungsbedarf bei Datenschutz und Videoüberwachung, seien auch das weiterhin eingeschränkt geltende Störungsverbot sowie die umfangreichen Pflichten für die Versammlungsleitung kritisch zu bewerten.

Bislang werden in NRW alle Angelegenheiten, die Versammlungen betreffen, über ein Bundesgesetz geregelt. Der geplante Gesetzentwurf von CDU und FDP, der voraussichtlich noch in diesem Jahr verabschiedet wird, soll das ändern. Am Mittwoch wollen Innen- und Rechtsausschuss des Landtags über den Änderungsantrag zum Gesetzentwurf abstimmen. In der kommenden Woche soll dann das Parlament über das Gesetz entscheiden.

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