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Mobile Impfangebote...

verfasst von: redaktion am
Gesellschaft 
...im Rathaus Büttgen
Rhein-Kreis Neuss. Am Samstag, 19. März 2022, bietet die Koordinierende Covid-Impfeinheit des Rhein-Kreises Neuss von 9 bis 14 Uhr ein mobiles Impfangebot. Geimpft wird im Rathaus Büttgen, Rathausplatz 23, 41564 Kaarst. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.

Geimpft wird mit den mRNA-Impfstoffen der Hersteller BioNTech und Moderna sowie dem nur für Personen ab 18 Jahren zugelassenen Vakzin von Johnson & Johnson. Eine Booster-Impfung ist für alle Personen möglich, die mindestens 12 Jahre alt sind und deren zweite Impfung drei Monate oder länger zurückliegt. Eine Impfung schon frühestens vier Wochen nach der zweiten Impfstoffdosis ist ausschließlich für immundefiziente Personen mit einer erwartbar stark verminderten Impfantwort zulässig.

...im Rheinpark-Center Neuss
Rhein-Kreis Neuss. Am Samstag, 19. März 2022, bietet die Koordinierende Covid-Impfeinheit des Rhein-Kreises Neuss von 11 bis 18 Uhr ein mobiles Impfangebot. Geimpft wird im Rheinpark-Center, Breslauer Str. 2 – 4, 41460 Neuss. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.

...am Sonntag
Rhein-Kreis Neuss. Am Sonntag, 20. März 2022, bietet der Rhein-Kreis Neuss gemeinsam mit den kreisangehörigen Kommunen, der kassenärztlichen Vereinigung und den Hilfsorganisationen mobile Impfungen an.

In vielen Kommunen gibt es von 10 – 14 Uhr ein Impfangebot bei dem Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfungen möglich sind.
Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.

Geimpft wird an folgenden Orten:
Dormagen:
Ehemalige Realschule am Sportpark, Max-Reger-Weg 3, 41539 Dormagen
Meerbusch:
Pfarrzentrum „NussSchale“, Bommershöfer Weg 14, 40670 Meerbusch
Kaarst:
Bürgerhaus Kaarst, Am Neumarkt 2-4, 41564 Kaarst
Jüchen:
Neusser Straße 118, 41363 Jüchen
Rommerskirchen:
Pfarrheim St. Peter, Kirchgasse 6, 41569 Rommerskirchen

Geimpft wird mit den mRNA-Impfstoffen der Hersteller BioNTech und Moderna sowie dem nur für Personen ab 18 Jahren zugelassenen Vakzin von Johnson & Johnson. Eine Booster-Impfung ist für alle Personen möglich, die mindestens 12 Jahre alt sind und deren zweite Impfung drei Monate oder länger zurückliegt. Eine Impfung schon frühestens vier Wochen nach der zweiten Impfstoffdosis ist ausschließlich für immundefiziente Personen mit einer erwartbar stark verminderten Impfantwort zulässig.

Eine Impfung mit dem Proteinimpfstoff von Novavax ist aktuell nur im Impfzentrum des Rhein-Kreises Neuss an der Hellersbergstr. 2 - 4 in 41460 Neuss möglich.

Eine vierte Impfung ist möglich für über 70-Jährige, für Bewohner von Alten- und Pflegeheimen und Menschen mit Immunschwächekrankheiten ab fünf Jahren. Ebenso greift der Doppel-Booster für die Beschäftigen in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen insbesondere mit direktem Patientenkontakt. Die Viertimpfungen erfolgen mit den gegenwärtig verfügbaren mRNA-Impfstoffen, wenn möglich mit dem gleichen, der auch bei der ersten Auffrischungsimpfung genutzt wurde. Bei den gesundheitlich gefährdeten Menschen soll die erneute Auffrischungsimpfung frühestens drei Monate nach der ersten Auffrischungsimpfung verabreicht werden, bei Beschäftigten im Gesundheitswesen frühestens nach einem halben Jahr.

Auch Haus- und Fachärzte sowie das Impfzentrum des Rhein-Kreises Neuss am Hammfelddamm in Neuss bieten Erst-, Zweit-, Dritt- und Viertimpfungen an. Das Impfzentrum ist mittwochs von 8 – 20 Uhr und an allen anderen Tagen von 14 bis 20 Uhr geöffnet. Nur für Impfungen von 5-11 jährigen ist es hier notwendig, vorab einen Termin unter http://imp.gotzg.de/ zu vereinbaren.

„Impfungen sind weiter der Schlüssel zum Erfolg bei der Bewältigung der Pandemie. Neben den Auffrischungsimpfungen ist es vor allem wichtig, dass sich alle noch Ungeimpften impfen lassen. Es gibt keinen Grund, noch weiter mit einer Impfung zu warten“, appelliert Landrat Hans-Jürgen Petrauschke. „Mit jeder Impfung schützen wir auch Kinder und Vorerkrankte, für die es noch keinen Impfstoff gibt“, sagt Petrauschke und ruft dazu auf, schnellstmöglich einen Impftermin beim Hausarzt zu vereinbaren oder die Möglichkeit zu nutzen, sich ohne Termin im Impfzentrum oder bei einem der mobilen Impfangebote impfen zu lassen. Eine Übersicht über alle Impfangebote des Rhein-Kreises Neuss gibt es hier: www.rhein-kreis-neuss.de/coronaimpfung.

Impfwillige müssen lediglich ihren Lichtbildausweis mitbringen. Zudem soll möglichst der ausgefüllte Anamnese- und Einwilligungsbogen für einen mRNA-Impfstoff (BioNTech/Moderna) oder einen Vektor-Impfstoff (Johnson & Johnson) und – insbesondere bei Auffrischimpfungen – ein Impfausweis vorgelegt werden. Für die Booster-Impfungen ist lediglich der Einwilligungsbogen erforderlich. Die Unterlagen sind online unter www.rhein-kreis-neuss.de/coronaimpfung verfügbar, können aber auch vor Ort ausgefüllt werden. Darüber hinaus ist bei Kindern und Jugendlichen im Alter von zwölf bis 15 Jahren die Einwilligung eines Sorgeberechtigten nötig.

Auf der Homepage des Kreises findet sich unter www.rhein-kreis-neuss.de/coronaimpfung eine ständig aktualisierte Übersicht über alle mobilen Impfangebote.

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