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Teilzeit-/Minijob
Achtung! Teilzeitpflegekräfte
für den mobilen Einsatz als Seniorenbetreuer gesucht.
Keine Pflege,
keine Nachtdienst,
kein Wochenenddienst,
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Meerbusch, Krefeld und Neuss.
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verfasst von: redaktion am
Politik
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Düsseldorf. Im Koalitionsvertrag steht die Aussetzung der Sanktionen im SGB bis zur Einführung des Bürgergeldes. Eigentlich sollte es die Transferleistungsbezieher aufatmen lassen, doch das ist nicht mehr als Augenwischerei.
Nach dem Referenten Entwurf ist frühstens zu Mitte des Jahres die Aussetzung der Sanktionen zu erwarten. Schaut man sich den Entwurf genau an merkt, man sofort das nur die Sanktionen nach Paragraf 31a SGB II ausgesetzt werden sollen.
Sefika Minte Mitglied im Sprecherinnenrat der LAG Weg mit Hartz IV NRW meint dazu, das heißt die Sanktionen nach Paragraf 32 SGBII (Meldeversäumnisse) werden weiterhin sanktioniert. Diese Meldeversäumnisse machen ca. 75 % aller Sanktionen aus.
Daraus ergibt sich, dass die Pflichtverletzungen, also die Sanktionen nach § 31a SGB II, die jetzt im Rahmen des Moratoriums nicht sanktioniert werden dürfen, nachträglich sanktioniert werden. Dem Gesetz nach § 31b Abs. 1 SGB II ist bis zu sechs Monate nach dem Pflichtversäumnis noch eine Sanktion möglich.
Das angebliche Sanktionsmoratorium ist also mehr Schein als Sein, denn die Jobcenter werden an 2023 die ausgesetzten Sanktionen einfach dann erlassen. Marcel Nowitzki Mitglied im Sprecherinnrat der LAG Weg mit Hartz IV NRW ergänzt: Statt Schön klingender Worte, sollte die Regierung sofort die sanktionsfreie Mindestsicherung von 1200 Euro einführen und nicht nur umbenennen.
DIE LINKE. NRW
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