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Vorsicht beim Kauf von Hundewelpen

verfasst von: redaktion am
Gesellschaft 
Rhein-Kreis Neuss. Illegaler Handel mit Hundewelpen - solche Fälle erlebt Dr. Frank Schäfer, Leiter des Veterinäramtes des Rhein-Kreises Neuss, immer wieder. Häufig stammen die Welpen aus dem osteuropäischen Ausland. Sie wurden unter tierschutzwidrigen Bedingungen im Ausland gezüchtet und ohne Schutzmaßnahmen gegen Tierseuchen nach Deutschland gebracht.
Dr. Annette Kern, Tierärztin im Kreisveterinäramt, erläutert, dass die illegal importieren Welpen nicht nur viel zu früh von ihrer Mutter getrennt werden, sondern auch oft in bedenklichem Gesundheitszustand sind: „Die jungen Tiere sind oft verhaltensgestört, leiden unter Infektionskrankheiten und unter massivem Parasitenbefall.

Viele der durch die schlechte Haltung und Zucht aufgetretenen Mängel können im Nachgang nicht mehr behoben werden.“
Hundewelpen dürfen aus dem europäischen Ausland nur mit ausreichendem Tollwutimpfschutz nach Deutschland gebracht werden. Die Impfung und die Identität des Tieres über einen Mikrochip müssen in einem EU-Heimtierausweis dokumentiert werden. „Welpen können frühestens im Alter von zwölf Wochen gegen Tollwut geimpft werden. Erst nach weiteren 21 Tagen ist der Impfschutz erreicht, so dass sie erst dann importiert werden können“, so Kern. Dementsprechend dürfen Welpen frühestens nach der 15. Lebenswoche in ein anderes Land innerhalb der Europäischen Union reisen.

Hunde und Katzen aus Ländern außerhalb der EU können erst im Alter von sieben Monaten nach Deutschland importiert werden. Bei der Einreise aus diesen Ländern muss zusätzlich ein Bluttest als Tollwutantikörpernachweis in einem von der EU zugelassenen Labor durchgeführt werden.

„Neben der Tollwut-Gefahr besteht in südlichen Ländern auch das Risiko, dass die Tiere andere Erkrankungen wie Dirofilariose, Leishmaniose oder Babesiose einschleppen, die in der Regel eine teure Behandlung erfordern“, gibt Kern zu bedenken.

Dabei beobachten Schäfer und Kern, dass der illegale Welpenhandel zunimmt: Oft werden im Internet, aber auch in Kleinanzeigen gefragte Mode-Hunderassen wie im Supermarkt zu „Sonderangeboten“ angeboten, die deutlich unter den üblichen Preisen liegen. Auf der Jagd nach dem vermeintlichen Schnäppchen finden diese Welpen hier schnell Abnehmer. Häufig fällt den neuen Besitzern erst Tage nach dem Kauf auf, dass die Hunde noch viel zu jung, krank oder verhaltensgestört sind. Die Hundeverkäufer sind in der Zwischenzeit über alle Berge verschwunden und nicht mehr greifbar.

Potenzielle Käufer sollten sich nicht von einem „Schnäppchenpreis“ zum Kauf verleiten lassen, wenn Herkunft oder tierschutzgerechte Zucht des angebotenen Welpen unklar sind. Amtsleiter Dr. Frank Schäfer betont: „Dem Käufer sollte klar sein, dass er mit dem Erwerb eines solchen Welpen den tierschutzwidrigen Handel von Hundewelpen unterstützt und dass den Tieren viel Leid zugefügt wird.“ Er bittet darum, sein Amt bei Verdacht auf illegalen Welpenhandel zu informieren und appelliert daran, keine Tiere unbekannter Herkunft zu übernehmen.

Weitere Informationen zum Thema Hundekauf gibt es beim Kreisveterinäramt unter Telefon 02181 601-3901.

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