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Maßnahmen gegen Schockinflation reichen nicht aus

verfasst von: redaktion am
Politik 
Inflationsausgleichsgesetz wird dem Namen nicht gerecht: Zu spät – zu schwach. Preistreiber werden nicht bekämpft

Die Ampel springt mit dem am 10.08.2022 vorgestellten Entwurf für ein Inflationsausgleichsgesetz zu kurz. Preistreiber werden nicht gedeckelt. Denn die Energiesteuern bleiben hoch. Die Auswirkungen der aktuellen Schockinflation werden nicht ausreichend abgefangen. Betriebe und Bürger werden zu spät und zu wenig entlastet. Ein Abbau der kalten Progression soll erst 2023 erfolgen. Die Pendlerpauschale wird nicht aufgestockt.

Stefan Arcularius, Vorsitzender der MIT im Thein-Kreis Neuss fasst zusammen: „Das Inflationsausgleichsgesetz wird seinem Namen nicht gerecht. Es packt das Übel nicht an der Wurzel an. Und es entlastet zu spät und zu wenig. Die Ampel lässt Betriebe und ihre Mitarbeitenden im Regen stehen. Aber ohne diese Leistungsträger gibt es keinen Weg aus der Krise. Wer leistet, muss wirklich entlastet werden – sofort!“

Zur Zeit frisst die kalte Progression Gehälter, Renten und Spareinlagen. Der Staat verdient bei jedem Gehaltssprung und vielen Rentenerhöhungen über die Einkommenssteuer mit. „Arbeitnehmer, Selbstständige und Rentner brauchen mehr Netto vom Brutto. Die Lösung liegt auf dem Tisch: die sofortige und rückwirkende Anpassung des Einkommenssteuertarifs. Damit können große Teile des Mittelstands direkt entlastet werden“, so Stefan Arcularius. Der Kreisvorsitzende der MIT im Rhein-Kreis Neuss warnt: „Die geplante Erhöhung des Grundfreibetrags und die einhergehende Verschiebung der Eckwerte sind die Schritte in die richtige Richtung. Aber sie kommen 2023 viel zu spät. Diese Maßnahmen sind seit Monaten überfällig. Und werden jetzt weiter ohne Not verzögert.“ Rund 2,3 Millionen Einzelunternehmen und 450.000 Personengesellschaften würden über die Einkommenssteuer weiterhin monatelang hoch belastet.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer würden gleich doppelt getroffen. Denn gerade Pendler würden unter der ausgebliebenen Erhöhung der Pendlerpauschale leiden. Derzeit können Arbeitnehmer für die Wegstrecke zur Arbeit nur 30 Cent ab dem ersten Kilometer und 38 Cent ab dem 21. Kilometer geltend machen. Arcularius: „Für Pendler lohnt sich Leistung zunehmend nicht mehr. Die derzeitige Pendlerpauschale deckt die Fahrtkosten angesichts der hohen Spritpreise nicht mehr annähernd. Da wird jede Tankfüllung zum Minusgeschäft. Während die Sanktionen bei ALG-II-Empfängern abgeschafft wurden, werden Arbeitnehmer für ihre Leistungsbereitschaft bestraft. Leistung muss sich aber lohnen.“ Für Berufspendler fordert die MIT im Rhein-Kreis Neuss eine Erhöhung der Entfernungspauschale auf 60 Cent ab dem ersten Kilometer.

Besonders kritisiert Arcularius die fehlende Entlastung über die Energiesteuern auf Flüssiggas, Erdgas, Heizöl und Strom. Diese sollen nicht gesenkt werden. Allein bei Strom sind die Belastungen in Deutschland durch die Stromsteuer für Unternehmen 40-mal so hoch wie sie nach der EU-Vorgabe sein müssten, bei privaten Haushalten 20-mal so hoch. Der MIT-Kreisvorsitzender: „Die explodierenden Energiekosten treiben die Inflation. Und sie gefährden Betriebe. Unzählige Firmenexistenzen stehen in den kommenden Monaten auf dem Spiel, vor allem die, die z.B. Gas für ihre Produktion benötigen wie Lebensmittelbetriebe. Es gleicht einer unterlassenen Hilfeleistung, die Energiesteuern jetzt immer noch nicht zu senken.“

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