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Katastrophenschutz beschäftigt auch die Feuerwehren im Kreis

verfasst von: redaktion am
Gesellschaft 
Rhein-Kreis Neuss. Am Samstag, den 15 Oktober 2022 führte der Verband der Feuerwehren im Rhein-Kreis Neuss im Forum der Gesamtschule Jüchen seinen Kreisverbandstag durch, bei dem die bisherigen Vorstandsmitglieder Marcus Frohn als Schriftführer und Hans-Peter Hamacher als Stellvertretender Vorsitzender in ihren Funktionen durch die knapp 100 Delegierten der Feuerwehren aus dem Rhein-Kreis Neuss wiedergewählt wurden.

Für den Schwerpunkt der Veranstaltung "Die Jahrhundertflut 2021 und die Herausforderungen im Katastrophenschutz" erwartete die anwesenden Feuerwehrangehörigen und Landrat Hans-Jürgen Petrauschke, Bürgermeisterin Ursula Baum (Kaarst), die Bürgermeister Harald Zillikens (Jüchen) und Marc Venten (Korschenbroich), Beigeordneter für Ordnung, Recht und Feuerwehr Holger Lachmann (Neuss), Amtsleiter Marcus Mertens des Kreisordnungsamtes und weiteren Vertretern der kommunalen Ordnungsämtern und Gästen, aktuelle Informationen zu diesem wichtigen Themenschwerpunkt aus erster Hand.

Matthias Stupp, Leiter der Werkfeuerwehr Speira, berichtete eindrucksvoll über seine Erfahrungen als Abschnittsleiter und persönlich Betroffener während des Einsatzes in der Flutkatastrophe in Euskirchen. Gefolgt von Thomas Wienecke, Kreisbrandmeister Kreis Soest, der über die jüngsten Unwetterlagen, Warnung der Bevölkerung und die Übernahme der Einsatzleitung durch den Kreis Soest informierte. Er gab einen umfassenden Überblick, warum sich Einsatzvorbereitung im Katastrophenschutz spätestens „in der Lage“ bezahlt macht.
Andreas Klos, Leitender Branddirektor Feuerwehr Krefeld, rundete mit seinem Abschlussbericht des Kompetenzteam des Innenministeriums NRW und seinen Erfahrungen im Rahmen seines Einsatzes mit den Bezirksbereitschaften in den Schadensgebieten, die Vortragsreihe ab.

„Berührend, schockierend, Aufgaben aufzeigend – so könnte man den Tag beschreiben.“ zeigt sich der Vorsitzende Stefan Meuter zufrieden.
„Aber auch motivierend. Den eigentlichen Verantwortlichen für den Katastrophenschutz mit unserer fachlichen Expertise jeden Tag aufs Neue aufzuzeigen, wie wichtig und verletzlich die Erfüllung dieses staatlichen Schutzversprechen den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber ist.“

Hierzu hatte der Vorsitzende des Verbandes Stefan Meuter bei der letzten Sitzung des Kreisausschusses für Feuerschutz, Rettungswesen und den Katastrophenschutz die Gelegenheit, über die Vielzahl an möglichen Verbesserungspotentialen im Katastrophenschutz zu berichten und nahm hierbei auch konkreten Bezug auf den Rhein-Kreis Neuss. "Einen aufgabengerechten Katastrophenschutz weiterzuentwickeln und dabei die Lehren aus der Flutkatastrophe einzubeziehen, muss im ureigenen Interesse des Kreises liegen. Denn der Gesetzgeber hat ihm die Leitung und Koordinierung im Katastrophenfall ins Aufgabenheft geschrieben. Katastrophe ist Kreisliga und je besser die Kreis-Gefahrenabwehr aufgestellt ist, umso höher ist der Wirkungsgrad der Hilfe für die Kommunen in der Großschadenslage oder Katastrophe durch den Kreis.", so Stefan Meuter.

Er begrüßt daher den Eindruck, dass die Politik parteiübergreifend der Intention zu einem Gefahrenabwehrzentrum des Kreises nun positiv gegenübersteht. „Die Bürgerinnen und Bürger als auch die Katastrophenschützerinnen und Katastrophenschützer wünschen sich bei diesem Thema, dass Politik gemacht wird und nicht, dass das Gefahrenabwehrzentrum zum unpassendsten Zeitpunkt zum politischen Theater wird. Spätestens jetzt, über ein Jahr nach der Flutkatastrophe, müssen die Experten im Katastrophenschutz der Feuerwehr, des THW und der anerkannten Hilfsorganisationen im Kreis gehört werden. Vom reinen politischen Diskurs hin zur fachlichen Ausgestaltung und kreisweit einheitlicher Bedarfsplanung.“, führt Meuter aus und stellt einen Vergleich zur Brandschutzbedarfsplanung in den Kommunen her.

„Die Planungen zur Ausgestaltung des kommunalen Brandschutzes und der Hilfeleistung werden aus fachlicher Sicht unter Federführung der Feuerwehren erstellt und dann durch die Politik verabschiedet. Dieses Vorgehen gilt es auch in der Katastrophenschutzplanung anzusetzen, um einen einheitlichen Standard und aufgabengerechten Katastrophenschutz zu erreichen.“ Beispielhaft seien die z.Zt. in den Kommunen errichteten Anlaufpunkte für die Bevölkerung im Katastrophenfall genannt. “Ein Leuchtturm ist ein Bestandteil des Katastrophenschutzes. Und dieser muss kreisweit einheitlichen Mindeststandards hinsichtlich Zielsetzung, Ort, personeller und technischer Ausgestaltung, genügen, damit u.a. die Kommunikation kreisweit durch Einheitlichkeit sichergestellt ist.“

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