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Teilzeit-/Minijob
Achtung! Teilzeitpflegekräfte
für den mobilen Einsatz als Seniorenbetreuer gesucht.
Keine Pflege,
keine Nachtdienst,
kein Wochenenddienst,
fester Kundenstamm.
#Einsatzgebiet
Meerbusch, Krefeld und Neuss.
Telefon: 02151 94 99 774
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verfasst von: redaktion am
Kreis und Städte
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Rommerskirchen Die Booster-Sonntage werden fortgesetzt. Nachdem die Bauauf- sicht nach mehr als einjähriger Nutzung die Sperrung der Halle an der Otto-Lilienthal – Straße veranlasst hat, wird am morgigen Sonntag, 30. Januar im Pfarrheim St. Peter, Kirchgasse 6 in Rommerskirchen während des Zeitraums von 10 bis 14 Uhr geboostert. Impfberechtigt sind alle Einwohnerinnen und Einwohner Nordrhein-Westfalens ab 12 Jahren - Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich Stichtag der Zweit-Impfung: 30.10.2021.
Mitzubringen:
• Lichtbildausweis
• Impfausweis (sofern vorhanden)
• Bei Booster-Impfungen: ausgefüllter Einwilligungsbogen
• Bei Erst- und Zweitimpfungen: ausge- füllter Anamnese- und Einwilligungsbogen, sowie das Aufklärungsmerkblatt
• Bei Kindern und Jugendlichen im Alter von zwölf bis 15 Jahren: die ausgefüllte Ein- willigung einer/s Sorgeberechtigten
Die Unterlagen sind online unter www.rhein- kreis-neuss.de/coronaimpfung verfügbar, können aber auch vor Ort ausgefüllt werden.
Erhältlich sind eine Booster-Impfung oder eine Erst-, oder Zweitimpfung mit dem mRNA-Impfstoff des Herstellers Moderna.
Eine einmalige Impfung von Genesenen nach Covid-19-Infektion ist ebenfalls mög- lich. BioNTech kann aufgrund der begrenz- ten Kapazitäten aktuell in der Regel aus- schließlich bei unter-18-Jährigen geimpft werden. Ob eine geringe Menge dieses Impfstoffes vor Ort sein wird, steht am Sonntag ab ca. 10 Uhr fest.
Eine zweite Impfung mit dem Impfstoff von BionTech oder Moderna wird von der STIKO für Personen empfohlen, die vor mindestens vier Wochen mit Johnson & Johnson geimpft wurden. Personen, die eine Impfung mit Johnson & Johnson und eine weitere Imp- fung mit BionTech oder Moderna erhalten haben, gelten nicht als geboostert oder frisch geimpft, wenn die zweite Impfung vor mehr als drei Monaten stattfand. Sie können sich im Impfzentrum nach drei Monaten er- neut impfen lassen und gelten damit als ge- boostert.
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