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Teilzeit-/Minijob
Achtung! Teilzeitpflegekräfte
für den mobilen Einsatz als Seniorenbetreuer gesucht.
Keine Pflege,
keine Nachtdienst,
kein Wochenenddienst,
fester Kundenstamm.
#Einsatzgebiet
Meerbusch, Krefeld und Neuss.
Telefon: 02151 94 99 774
www.lebensfluss-online.de
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Aktuell 65 und 0 registrierte Benutzer online.
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verfasst von: redaktion am
Gesellschaft
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...im Rheinpark-Center Neuss
Rhein-Kreis Neuss. Am Donnerstag, 03. Februar 2022, bietet die Koordinierende Covid-Impfeinheit des Rhein-Kreises Neuss von 11 bis 18 Uhr ein mobiles Impfangebot. Geimpft wird im Rheinpark-Center, Breslauer Str. 2- 4, 41460 Neuss. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.
...bei der AOK in Neuss
Rhein-Kreis Neuss. Am Donnerstag, 03. Februar 2022, bietet die Koordinierende Covid-Impfeinheit des Rhein-Kreises Neuss von 9 bis 15 Uhr ein mobiles Impfangebot. Geimpft wird bei der AOK, Oberstr. 33, 41460 Neuss. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.
...im Pfarrsaal Glehn
Rhein-Kreis Neuss. Am Donnerstag, 03. Februar 2022, bietet die Koordinierende Covid-Impfeinheit des Rhein-Kreises Neuss von 16 bis 19 Uhr ein mobiles Impfangebot. Geimpft wird im Pfarrsaal Glehn, Pankratiusplatz 5, 41352 Korschenbroich. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.
...in der Hammfeldhalle
Rhein-Kreis Neuss. Das Impfzentrum in der Turnhalle des Berufskollegs für Technik und Informatik (BTI) am Neusser Hammfelddamm impft mittwochs von 8 – 20 Uhr und an allen anderen Tagen von 14 bis 20 Uhr. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich. Nur für Impfungen von 5-11 jährigen ist es hier notwendig, vorab einen Termin unter http://imp.gotzg.de/ zu vereinbaren.
...im Bürgerhaus Kaarst
Rhein-Kreis Neuss. Am Donnerstag, 3. Februar 2022, bietet die Koordinierende Covid-Impfeinheit des Rhein-Kreises Neuss von 14 bis 17 Uhr ein mobiles Impfangebot. Geimpft wird im Bürgerhaus Kaarst, Am Neumarkt 2-4, 41564 Kaarst. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.
Geimpft wird mit dem mRNA-Impfstoff des Herstellers Moderna sowie dem nur für Personen ab 18 Jahren zugelassenen Vakzin von Johnson & Johnson. Eine Booster-Impfung ist für alle Personen möglich, die mindestens 12 Jahre alt sind und deren zweite Impfung drei Monate oder länger zurückliegt. Eine Impfung schon frühestens vier Wochen nach der zweiten Impfstoffdosis ist ausschließlich für immundefiziente Personen mit einer erwartbar stark verminderten Impfantwort zulässig.
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