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Kostenloser Eintritt Hallenbad Büttgen und Kaarster See

verfasst von: redaktion am
Kreis und Städte 
Kaarst. Nicht für jede Familie ist der Besuch im Schwimmbad oder am Kaarster See bei heißen Sommertemperaturen finanziell selbstverständlich. Durch Mittel des Stärkungspaktes NRW vereinfachen die Stadt Kaarst und der Rhein-Kreis Neuss nun den Eintritt.

So bietet der Rhein-Kreis Neuss ab sofort kreisweit freien Zugang zu Schwimmeinrichtungen an. Diesen Zugang erhält man unkompliziert bei Vorlage eines Berechtigungsausweises. Berechtigt sind Menschen, die Inhaber der folgenden Ausweise sind: Familienkarte gem. dem Familienhilfeplan, Berechtigungsausweis Kaarst, Rhein-Kreis Neuss und Neuss-Pass.
Die Stadt Kaarst will ergänzend dazu Familien unterstützen, die keine vorrangigen Sozialleistungen erhalten, trotzdem jedoch auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind.
Berechtigt sind hierbei minderjährige Kinder bis einschließlich 17 Jahren + 1 volljährige Begleitperson.

Die Hilfebedürftigkeit muss unkompliziert durch einen Kurzantrag nachgewiesen werden, der folgende Daten enthält:
 Personendaten des Antragstellers und Anzahl weiterer Haushaltsangehöriger (Erwachsene, Kinder)
 Angaben zur finanziellen Situation
Zusätzlich zum Antrag sind folgende Unterlagen einzureichen:
 Aktueller Kontoauszug
 Belege über finanzielle Belastungen (z.B.
Darlehen, etc.)
 Versicherungskosten für Kfz, Privathaftpflicht und
Hausrat
 Regelmäßiges Einkommen des Haushalts (z.B.
Erwerbseinkommen, Kindergeld, etc.)
 Vermögensnachweise (z.B. Sparbücher. Der
Freibetrag für Vermögen beträgt 500 Euro, zzgl. 250 Euro für jede weitere haushaltsangehörige Person)

Die Antragstellung ist ab 17. Juli im Bereich 50 Soziales (Zimmer 22 A) zu stellen. Eine Antragstellung erfolgt durch den gesetzlichen Vertreter unter Vorlage dessen amtlichen Ausweisdokuments. Pro Familie muss nur ein Antrag gestellt werden. Eine vorherige Kontaktaufnahme mit der Ansprechpartnerin Frau Kendziora (02131-987-272) wird empfohlen. Sind die Voraussetzungen erfüllt, wird ein personalisierter Stärkungspaktausweis (ermöglicht den Eintritt zum Kaarster See) und eine 12er Schwimmkarte (speziell für das Hallenbad Büttgen) pro Kind ausgehändigt. Alle Informationen zum Stärkungspakt gibt es auf www.kaarst.de/staerkungspakt.

Anmerkung: Informationen zum freien Eintritt in das Hallenbad Büttgen und den Kaarster See (Angebote des Rhein- Kreises Neuss und der Stadt Kaarst) unter: www.kaarst.de/schwimmbadgutscheine

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