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Gesellschaft
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Sozialen Bündnis Niederrhein e.V. zieht eine Strafanzeige in Betracht
Es ist kaum zu glauben, aber wahr! Ein Mann lebt mitten in einer deutschen Großstadt ohne Wasser, ohne Heizung, ohne ärztliche Versorgung. Das zuständige Jobcenter in Mönchengladbach blockiert.
Das von uns angerufene Sozialgericht dreht sich im Kreis. Marco A. ist schwer krank, er bekommt keine Leistungen vom zuständigen Jobcenter. Lediglich wurde ihm ein Darlehen für 09/23 bewilligt. Danach konnten wir Marco durch unseren knappen Nothilfefonds unterstützen. Dieser war schnell leer. Durch einen Spendenaufruf für Marco konnten wir jedoch die notwendige Unterstützung in Form von Geld und Sachspenden leisten.
Bei einem erneuten Gespräch im Jobcenter wurden keine Hilfen angeboten und wiederum auf die Vorlage der restlichen Unterlagen gepocht, die Marco jedoch durch seine Krankheit und weiterhin fehlenden monatlichen Leistungen des Jobcenters noch nicht beibringen kann. Es wurden sogar neue Unterlagen gefordert. Marco kann sich weiterhin nicht in ärztliche Behandlung begeben, weil keine Krankenversicherung besteht. Eine von der Bank angekündigte Zwangsversteigerung seines Elternhauses wird zudem die Situation von Marco verschärfen. Fazit: Keine Leistungen bedeuten zudem keine Krankenversicherung und keine Wohnung, die vom Jobcenter bezahlt wird.
Leider fordert das Sozialgericht in Düsseldorf immer wieder Stellungnahmen an, ohne dabei zu beachten, dass ein Mensch auch leben muss.
Es ist leider auch zu beobachten, dass sowohl das Jobcenter und das Sozialgericht sich auf unseren Sozialverein verlassen und damit staatliche Aufgaben im Rahmen des Grundgesetzes "Die Würde des Menschen ist unantastbar" in private Hände gibt.
Die Befriedigung elementarer und existenzieller Bedürfnisse eines Menschen werden verweigert und mit der Beibringung von Unterlagen verknüpft.
Die Temperaturen fallen und Marco sitzt in einem kalten Haus. Es ist zu befürchten, dass dadurch sein Gesundheitszustand weiter verschlimmert wird.
Hinzu kommt, dass das Jobcenter Unterlagen anfordert, die schon eingereicht wurden. Der Vorstand des Sozialen Bündnis Niederrhein e.V. zieht eine Strafanzeige gegen das Jobcenter Mönchengladbach wegen Unterlassene Hilfeleistung in Betracht.
Heiner Lindgens
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