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Abschaffung der Kinderreisepässe

verfasst von: redaktion am
Gesellschaft 
Bereits in 2023 verlängerte Pässe laufen in diesem Jahr aus

Seit 1. Januar 2024 ist es nicht mehr möglich, Kinderreisepässe ausstellen oder aktualisieren zu lassen. Durch die neue Gesetzgebung müssen Kinder unter 12 Jahren nun je nach Reiseziel einen Personalausweis oder einen normalen Reisepass beantragen. Diese sind für Personen unter 24 Jahren grundsätzlich sechs Jahre lang gültig, jedoch muss das Kind auf dem abgedruckten Passfoto zweifelsfrei erkennbar sein.

Ein Grund für die Abschaffung des Kinderreisepasses war, dass dieses Ausweisdokument von verschiedenen Staaten weltweit nicht mehr als Ausweisdokument anerkannt wurde. Darüber hinaus sorgte die zwingende jährliche Verlängerung vor allem vor den großen Ferien bei zahlreichen Eltern und dem Dormagener Bürgeramt für einen erheblichen Mehraufwand. „Durch die Abschaffung der lediglich ein Jahr gültigen Kinderreisepässe wird sich gerade bei Eltern älterer Kinder eine Entzerrung der Lage bemerkbar machen“, erläutert Patrick Warstat, Leiter des Dormagener Bürgeramtes. Bei Säuglingen und Kleinkindern werden die Eltern weiterhin eine jährliche Beantragung in Kauf nehmen müssen, da sich Kinder im Alter bis circa drei Jahren teilweise stark verändern können.

Auch wenn der frühere Kinderreisepass nun abgeschafft ist: Wer in 2023 noch ein solches Ausweisdokument um ein Jahr beantragt oder verlängert hat, darf dieses bis zum Ablaufdatum weiterhin nutzen. Erst dann muss ein neuer Pass oder Ausweis beantragt werden. Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU) genügt ein Personalausweis, für Reiseziele außerhalb der EU benötigt ein Kind einen Reisepass. Weitere Einreiseinformationen sind im Internet unter www.auswaertiges-amt.de zu finden.

Beantragt werden können Personalausweise und Reisepässe im Bürgeramt. Mitzubringen sind: das Kind, die Geburtsurkunde des Kindes oder der alte Kinderreisepass, ein aktuelles biometrisches Foto des Kindes und die Ausweisdokumente der in einem Haushalt lebenden Eltern. Sollte zudem ein Elternteil nicht persönlich erscheinen können, wird von diesem eine Einverständniserklärung zur Ausstellung des Personalausweises oder Reisepasses benötigt.

Die Ausstellung des Personalausweises kostet bis zum 24. Lebensjahr 22,80 Euro, den Reisepass erhalten Bürgerinnen und Bürger für 37,50 Euro. Die Bearbeitungszeit kann drei bis vier Wochen betragen, daher sollte das Ausweisdokument rechtzeitig beantragt werden. Reisepässe können auch als Expresspass beantragt werden, welche nach etwa drei Werktagen zur Abholung bereitliegen. Dieser Service der Bundesdruckerei kostet jedoch 32 Euro zusätzlich als Expressaufschlag.

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