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Kommunalwahl auch für Menschen mit Sehverlust barrierefrei

verfasst von: redaktion am
Kreis und Städte 
Jüchen:- Am 13. September können blinde und sehbehinderte Menschen in Nordrhein-Westfalen zum ersten Mal flächendeckend barrierefrei an einer Kommunalwahl teilnehmen.
Gemeinsam mit den Blinden- und Sehbehindertenvereinen NRW haben die Kommunen Unterstützungsmaßnahmen für Menschen mit Sehverlust entwickelt, die ihnen erlauben, ihre Stimmen bei der Kommunalwahl selbstständig abzugeben.

Damit Menschen mit Sehverlust wissen, wo sie die Kreuze setzen müssen, um die Kandidatinnen und Kandidaten zu wählen, erhalten sie auf Wunsch ein kostenloses Wahlhilfepaket mit einer Wahlschablone. Die Stimmzettel werden bei der Wahl in diese Schablone eingelegt. Über die nummerierten Öffnungen kann dann leicht an der gewünschten Stelle ein Kreuz gemacht werden. Wie das genau funktioniert, erläutert eine CD, die ebenfalls in dem Wahlhilfepaket enthalten ist.

Welche Kandidatin/welcher Kandidat sich hinter den einzelnen Öffnungen verbirgt, verraten akustische Stimmzettel. Dazu hat die Stadt Jüchen pro Wahlbezirk 0800er-Nummern eingerichtet, unter denen alle Stimmzettel des jeweiligen Wahlbezirks von einer freundlichen Computerstimme vorgelesen werden. Es kann sowohl zwischen den Stimmzetteln als auch zwischen den Einträgen der Kandidatinnen und Kandidaten gesprungen werden. Die Anrufenden können sich die Ansage mehrfach anhören. Die Rufnummern sind täglich 24 Stunden erreichbar.

Alle Wahlberechtigten können die Wahlhilfepakete (Schablone und CD) im Rheinland beim Blinden- und Sehbehindertenverein Nordrhein unter der Tel.-Nr. : 02159 / 9655-0 oder Mail an info@bsv-nordrhein.de erhalten und bei Bedarf die Telefonnummer des akustischen Dienstes des eigenen Wahlbezirks erfragen.

Außerdem besteht die Möglichkeit, die Wahlbezirks-Rufnummer unter Eingabe der Postleitzahl bei der Telefonansage 0231 / 550 330 337 36 zu finden.

Alle Informationen sind auch auf der Internetseite https://www.bsvw.org/kommunalwahl-barrierefrei.html erhältlich.

Norbert Wolf

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