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Stichwahl Kaarst: Stellungnahme der Wahlleitung

verfasst von: redaktion am
Kreis und Städte 
Noch vor Bekanntwerden der Kaarster Ergebnisse der Stichwahl am 27. September 2020 ordnet die Wahlleitung folgende Fragestellungen ein.

1. Haben alle Antragsteller ihre Briefwahlunterlagen erhalten?
Nein. Nach jetzigem Kenntnisstand gab es im Wahlbezirk 1 ein Problem bei der Zustellung. Die Unterlagen waren rechtzeitig in den Versand gegangen. Mehrheitlich wurden auch aus dem Wahlbezirk I die Wahlbriefe zurückgesandt. Teile der Antragsteller, die keine Unterlagen erhalten haben, haben rechtzeitig neue Unterlagen beantragt und erhalten. Nach einer ersten Einschätzung haben rund 170 Antragsteller ihre Stimme nicht abgegeben oder nicht abgeben können.

2. Wurden Wahlberechtigte in den Wahllokalen abgewiesen?
Ja. Dies betraf Wahlberechtigte, die als Briefwähler verzeichnet waren und die den Verlust bzw das Ausbleiben der Wahlunterlagen nicht bis zur gesetzlichen Frist am Samstag, 26. September 2020, 12 Uhr, mit einer eidesstattlichen Versicherung angezeigt haben.

3. Warum wurde für diese Wahlberechtigte keine Ausnahme in den Wahllokalen gemacht?
Weil eine Ausnahmeregelung rechtswidrig wäre. Laut Paragraph 20, Absatz 9 der Kommunalwahlordnung ist ein Ersatz der Wahlunterlagen nur bis zur oben genannten Frist möglich.

4. Welche Auswirkungen haben die fehlenden Stimmen auf das Kaarster Ergebnis?
Die Rechtssicherheit des Kommunalwahlergebnisses ist nach Auffassung der Kaarster Wahlleitung gegeben. Dennoch ist bei einem vorläufigen Endergebnis mit nur wenigen Stimmen Differenz zwischen den Kandidaten nicht auszuschließen, dass Einspruch eingelegt wird. „Deshalb werden wir in den kommenden Tagen unabhängig vom Ergebnis die Vorkommnisse sehr genau und transparent aufarbeiten.

Das Wahlrecht ist ein hohes Gut und jede nicht abgegebene Stimme ist ein Verlust für unsere kommunale Demokratie und trübt das Vertrauen in unsere Bürokratie. Sollten seitens der Stadtverwaltung Fehler gemacht worden sein, werden wir diese benennen. Sollten die Fehler ausschließlich beim beauftragten Zusteller, der Deutschen Post, zu verorten sein, werden wir auch dies klar zum Ausdruck bringen“, sagt Wahlleiterin Dr. Ulrike Nienhaus.

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