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Stadt verschärft Kontrollen im Stadtgebiet

verfasst von: redaktion am
Kreis und Städte 
Neue Coronaschutzverordnung tritt am 2. November in Kraft

Dormagen. Trotz der Maßnahmen, die Bund und Länder vor zwei Wochen vereinbart haben, steigt die Zahl der Infektionen mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) inzwischen in nahezu allen Regionen Deutschlands weiter an. Zur Vermeidung einer akuten nationalen Gesundheitsnotlage ist es deshalb nun erforderlich, durch eine erhebliche Reduzierung der Kontakte in der Bevölkerung insgesamt das Infektionsgeschehen aufzuhalten. Bereits am Mittwoch, 28. Oktober, fasste die Bundeskanzlerin gemeinsam mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder einen Beschluss, um das aktuelle Infektionsgeschehen einzudämmen. Dieser Beschluss tritt mit der neuen Coronaschutzverordnung am 2. November in Kraft.

„Leider ist zu beobachten, dass die Akzeptanz für die neuen Regelungen sinkt. Nur wenn wir alle an einem Strang ziehen und in Solidarität handeln, sind wir dem Virus nicht machtlos ausgeliefert. Jeder der mitmacht, trägt zur jetzt so wichtigen Eindämmung der Pandemie bei“, sagt Bürgermeister Erik Lierenfeld und wirbt um Verständnis für die durch den Bund und die Länder beschlossenen Beschränkungen. Zudem beobachtet der Bürgermeister mit Sorge, dass auch der Widerstand gegenüber den Vollzugskräften steigt. „Verbale als auch körperliche Gewalt werden sofort zur Anzeige gebracht“, kündigt Lierenfeld an.

Für Fragen zu ordnungsrechtlichen Angelegenheiten ist von Montag bis Freitag, 8 bis 16 Uhr, die Bürgerhotline unter der 02133 257 555 erreichbar.
Bürgerinnen und Bürger, die Hilfe benötigen, weil sie beispielweise nicht mehr alleine einkaufen gehen können oder sich in Quarantäne befinden und keine Unterstützung im persönlichen Umfeld haben, können sich per Mail an hilfe@stadt-dormagen.de wenden.
Bei Fragen an die Stadtmarketing- und Wirtschaftsförderung zu möglichen Hilfsprogrammen und Förderangeboten des Bundes können sich Gewerbetreibende unter wirtschaft@stadt-dormagen.de melden. Weitere wichtige Informationen zum Thema Coronavirus unter www.dormagen.de/coronavirus

Hier ein Überblick über die aktuelle Coronaschutzverordnung vom 2. November:
Alltagsmasken
Die Verpflichtung zum Tragen einer Alltagsmaske besteht grundsätzlich und unabhängig von der Einhaltung eines Mindestabstandes in geschlossenen Räumen. Zudem gilt eine Maskenpflicht unter freiem Himmel in der Dormagener Fußgängerzone, auf dem Bahnhofsgelände in Dormagen und Nievenheim sowie in der Zonser Altstadt.

Behörden, Bildungseinrichtungen und Jugendzentren
Neben den Schulen, Kindertageseinrichtungen und Jugendzentren bleiben in Dormagen auch die städtischen Rathäuser, die Stadtbibliothek und die Volkshochschule geöffnet. Eine vorherige Terminvereinbarung im Rathaus ist weiterhin erforderlich. Alle weiteren Einrichtungen, Bildungs-, Sport- und Freizeitangebote bleiben bis zum 30. November geschlossen.

Veranstaltungen und Märkte
Alle öffentlichen und privaten Kulturveranstaltungen, Freizeit- und Amateursportveranstaltungen sowie Trödelmärkte sind bis zum 30. November untersagt.
Das Stadtbad Sammys bleibt nur noch für den Schulsport geöffnet. Das Kulturhaus bleibt bis zum 30. November für den Publikumsverkehr geschlossen. Volkshochschulkurse sollen nach Möglichkeit als Online-Unterricht weitergeführt werden – können im Ausnahmefall auch als Präsenzveranstaltung stattfinden.

Musikschulangebote werden ausschließlich online durchgeführt.
Das Geld für bereits gekaufte Eintrittskarten für städtische Kulturveranstaltungen erstattet das Kulturbüro der Stadt Dormagen. Die Eintrittskarten müssen dafür zusammen mit dem ausgefüllten Erstattungsformular in einem Umschlag eingereicht werden. Entweder können die Tickets mit dem Formular per Post geschickt werden an Kulturbüro Dormagen, Langemarkstraße 1-3, 41539 Dormagen oder sie können in die Briefkästen am Kulturhaus und am Neuen Rathaus eingeworfen werden.

Die geplanten Musikschul-Konzerte am 7. und 23. November finden nicht statt.
Weitere Informationen erteilt das Kulturbüro telefonisch unter 02133 257 338, die Musikschule unter 02133 257 267 und die Volkshochschule unter 02133 257 238.
Die Stadtbibliothek bleibt unter Beachtung der Hygienevorschriften geöffnet.

Dienstleistungsgewerbe und Gastronomie
Dienstleistungen und Handwerksleistungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zum Kunden nicht eingehalten werden kann sind bis zum 30 November 2020 untersagt. Davon ausgenommen sind Dienstleistungen im Gesundheitswesen sowie Fußpflege- und Friseurleistungen.

Der Betrieb von Restaurants, Gaststätten, Imbissen, Kneipen, Cafés und anderen gastronomischen Einrichtungen ist ebenfalls bis zum 30. November 2020 untersagt. Außer-Haus-Verkäufe von Speisen sowie Lieferdienste sind zulässig. Der Verzehr der verkauften Speisen ist in einem Umkreis von 50 Metern um die gastronomische Einrichtung untersagt.

Tourismus und Beherbergung
Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken sind bis zum 30. November 2020 untersagt. Davon ausgenommen ist die Nutzung von dauerhaft angemietetem oder im Eigentum befindlichen Immobilien, Wohnwagen und -mobilen. Geschäftsreisen einschließlich der gastronomischen Versorgung sind unter Beachtung der Hygiene- und Infektionsschutzstandards zulässig.

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