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Reduzierte Öffnungszeiten ab dem 28. Januar

verfasst von: redaktion am
Kreis und Städte 
Impfangebot im Impfzentrum in der Hammfeldhalle

Rhein-Kreis Neuss. Das Impfzentrum in der Turnhalle des Berufskollegs für Technik und Informatik (BTI) am Neusser Hammfelddamm hat noch bis einschließlich Donnerstag, 27. Januar von 8 bis 20 Uhr geöffnet. Ab Freitag, 28. Januar wird dort immer mittwochs von 8 – 20 Uhr und an allen anderen Tagen von 14 bis 20 Uhr geimpft. Grund für die Reduzierung der Öffnungszeiten ist die aktuell geringere Nachfrage nach Impfungen. „Gerade vormittags führen wir aktuell kaum noch Impfungen durch“, erläutert Barbara Edelhagen, Leiter des Impfzentrums. Bei steigender Nachfrage könne aber schnell reagiert werden. „Wir sind darauf vorbereitet, die Öffnungszeiten auch kurzfristig wieder ausweiten zu können“, kündigt Edelhagen an.

Eine vorherige Anmeldung für die Impfung ist nicht erforderlich. Nur für Impfungen von 5-11 jährigen ist es hier notwendig, vorab einen Termin unter http://imp.gotzg.de/ zu vereinbaren.

Das Impfzentrum mit zehn Impfstraßen am Hammfelddamm wird vom Rhein-Kreis Neuss und den Hilfsorganisationen DRK, Malteser und Johanniter betrieben. Geimpft wird in der Regel mit dem mRNA-Impfstoff des Herstellers Moderna, sowie dem nur für Personen ab 18 Jahren zugelassenen Vakzin von Johnson & Johnson. BioNTech kann aufgrund der begrenzten Kapazitäten aktuell ausschließlich im Impfzentrum des Rhein-Kreises Neuss und in der Regel bei unter 18-jährigen sowie Schwangeren geimpft werden.

Eine einmalige Impfung von Genesenen nach Covid-19-Infektion wird ebenfalls angeboten. Eine Booster-Impfung ist für alle Personen empfohlen, die mindestens 12 Jahre alt sind und deren zweite Impfung drei Monate oder länger zurückliegt. Eine Impfung schon frühestens vier Wochen nach der zweiten Impfstoffdosis ist ausschließlich für immundefiziente Personen mit einer erwartbar stark verminderten Impfantwort zulässig.

„Impfungen sind weiter der Schlüssel zum Erfolg bei der Bewältigung der Pandemie. Neben den Auffrischungsimpfungen ist es vor allem wichtig, dass sich alle noch Ungeimpften impfen lassen. Es gibt keinen Grund, noch weiter mit einer Impfung zu warten“, appelliert Landrat Hans-Jürgen Petrauschke. „Mit jeder Impfung schützen wir auch Kinder und Vorerkrankte, für die es noch keinen Impfstoff gibt“, sagt Petrauschke und ruft dazu auf, schnellstmöglich einen Impftermin beim Hausarzt zu vereinbaren oder die Möglichkeit zu nutzen, sich ohne Termin im Impfzentrum oder bei einem der mobilen Impfangebote impfen zu lassen. Eine Übersicht über alle Impfangebote des Rhein-Kreises Neuss gibt es hier: www.rhein-kreis-neuss.de/coronaimpfung.

Impfwillige müssen lediglich ihren Lichtbildausweis mitbringen. Zudem soll möglichst der ausgefüllte Anamnese- und Einwilligungsbogen für einen mRNA-Impfstoff (BioNTech/Moderna) oder einen Vektor-Impfstoff (Johnson & Johnson) und – insbesondere bei Auffrischimpfungen – ein Impfausweis vorgelegt werden. Für die Booster-Impfungen ist lediglich der Einwilligungsbogen erforderlich. Die Unterlagen sind online unter www.rhein-kreis-neuss.de/coronaimpfung verfügbar, können aber auch vor Ort ausgefüllt werden. Darüber hinaus ist bei Kindern und Jugendlichen im Alter von zwölf bis 15 Jahren die Einwilligung eines Sorgeberechtigten nötig.

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