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Teilzeit-/Minijob
Achtung! Teilzeitpflegekräfte
für den mobilen Einsatz als Seniorenbetreuer gesucht.
Keine Pflege,
keine Nachtdienst,
kein Wochenenddienst,
fester Kundenstamm.
#Einsatzgebiet
Meerbusch, Krefeld und Neuss.
Telefon: 02151 94 99 774
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verfasst von: redaktion am
Kreis und Städte
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Rhein-Kreis Neuss. Am 20. Februar 2022 bietet der Rhein-Kreis Neuss gemeinsam mit den kreisangehörigen Kommunen, der kassenärztlichen Vereinigung und den Hilfsorganisationen erneut den „Booster-Sonntag“ an.
In allen acht Kommunen gibt es von 10 – 14 Uhr ein Impfangebot bei den Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfungen möglich sind.
Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.
Geimpft wird an folgenden Orten:
Neuss:
Comenius Gesamtschule, Weberstraße 90a, 41464 Neuss
Dormagen:
Ehemalige Realschule am Sportpark, Max-Reger-Weg 3, 41539 Dormagen
Grevenbroich:
Montanushof, Ostwall 31, 41515 Grevenbroich
Meerbusch:
Pfarrzentrum „NussSchale“, Bommershöfer Weg 14, 40670 Meerbusch
Kaarst:
Bürgerhaus Kaarst, Am Neumarkt 2-4, 41564 Kaarst
Korschenbroich:
Ratssaal, Don-Bosco-Straße 6, 41352 Korschenbroich
Jüchen:
Neusser Straße 118, 41363 Jüchen
Rommerskirchen:
Pfarrheim St. Peter, Kirchgasse 6, 41569 Rommerskirchen
Geimpft wird mit dem mRNA-Impfstoff des Herstellers Moderna sowie dem nur für Personen ab 18 Jahren zugelassenen Vakzin von Johnson & Johnson. Der mRNA-Impfstoff von BioNTech wird nur an Personen unter 30 Jahren und Schwangere verimpft.
Eine Booster-Impfung ist für alle Personen möglich, die mindestens 12 Jahre alt sind und deren zweite Impfung drei Monate oder länger zurückliegt. Eine Impfung schon frühestens vier Wochen nach der zweiten Impfstoffdosis ist ausschließlich für immundefiziente Personen mit einer erwartbar stark verminderten Impfantwort zulässig.
Auch Haus- und Fachärzte sowie das Impfzentrum des Rhein-Kreises Neuss am Hammfelddamm in Neuss bieten Erst-, Zweit- und Drittimpfungen an. Das Impfzentrum ist mittwochs von 8 – 20 Uhr und an allen anderen Tagen von 14 bis 20 Uhr geöffnet. Nur für Impfungen von 5-11 jährigen ist es hier notwendig, vorab einen Termin unter http://imp.gotzg.de/ zu vereinbaren.
„Impfungen sind weiter der Schlüssel zum Erfolg bei der Bewältigung der Pandemie. Neben den Auffrischungsimpfungen ist es vor allem wichtig, dass sich alle noch Ungeimpften impfen lassen. Es gibt keinen Grund, noch weiter mit einer Impfung zu warten“, appelliert Landrat Hans-Jürgen Petrauschke. „Mit jeder Impfung schützen wir auch Kinder und Vorerkrankte, für die es noch keinen Impfstoff gibt“, sagt Petrauschke und ruft dazu auf, schnellstmöglich einen Impftermin beim Hausarzt zu vereinbaren oder die Möglichkeit zu nutzen, sich ohne Termin im Impfzentrum oder bei einem der mobilen Impfangebote impfen zu lassen. Eine Übersicht über alle Impfangebote des Rhein-Kreises Neuss gibt es hier: www.rhein-kreis-neuss.de/coronaimpfung.
Impfwillige müssen lediglich ihren Lichtbildausweis mitbringen. Zudem soll möglichst der ausgefüllte Anamnese- und Einwilligungsbogen für einen mRNA-Impfstoff (BioNTech/Moderna) oder einen Vektor-Impfstoff (Johnson & Johnson) und – insbesondere bei Auffrischimpfungen – ein Impfausweis vorgelegt werden. Für die Booster-Impfungen ist lediglich der Einwilligungsbogen erforderlich. Die Unterlagen sind online unter www.rhein-kreis-neuss.de/coronaimpfung verfügbar, können aber auch vor Ort ausgefüllt werden. Darüber hinaus ist bei Kindern und Jugendlichen im Alter von zwölf bis 15 Jahren die Einwilligung eines Sorgeberechtigten nötig.
Auf der Homepage des Kreises findet sich unter www.rhein-kreis-neuss.de/coronaimpfung eine ständig aktualisierte Übersicht über alle mobilen Impfangebote.
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