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Teilzeit-/Minijob
Achtung! Teilzeitpflegekräfte
für den mobilen Einsatz als Seniorenbetreuer gesucht.
Keine Pflege,
keine Nachtdienst,
kein Wochenenddienst,
fester Kundenstamm.
#Einsatzgebiet
Meerbusch, Krefeld und Neuss.
Telefon: 02151 94 99 774
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verfasst von: redaktion am
Kreis und Städte
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Rommerskirchen Ein Mitte Mai ergangenes Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster kam zu dem Schluss, dass die Ab- wassergebühren in NRW über Jahre hinweg falsch berechnet wurden und für die Bürger folglich zu hoch ausgefallen seien.
Dies gilt allerdings nicht pauschal und in al- len Fällen. Für die Gemeinde Rommerskir- chen hat das OVG-Urteil in Bezug auf die Kalkulation und Ergebung der Entwässe- rungsgebühren nach den Worten von Tief- bauamtsleiter Rudolf Reimert jedenfalls kei- ne Relevanz.
- So hat die Gemeinde ihr Kanalnetz schon 1997 an den Erftverband übertragen und produziert daher ihrerseits keine kalku- latorischen Kosten. Die werden vielmehr vom Erftverband erhoben. Der schreibt nach dem Anschaffungswert ab. Der für 2022 angesetzte kalkulatorische Zinssatz beträgt 2,5 %.
- Weil die Abschreibung nach dem An- schaffungswert erfolgt und der Zinssatz ge- ring ist, bewegen sich Reimert zufolge die vom Erftverband erhobenen kalkulatorischen Kosten im Rahmen der Urteilsgründe des OVG.
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