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Leinenpflicht für Hunde

verfasst von: redaktion am
Kreis und Städte 
Rommerskirchen Nicht zuletzt in den sozialen Medien sorgt das leidige Thema immer wieder einmal für Diskussionen: Für Hundebesitzer, deren Vierbeiner den öffentlichen Raum oder Privatgrundstücke verunreinigen, kann dies ggf. recht teuer werden. Die Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Rommerskirchen sieht vor, dass Hunde innerorts grundsätzlich an der Leine geführt werden müssen. Kommt es zu Verunreinigungen durch einen Hund, muss dessen Besitzer diese „unverzüglich und schadlos“ beseitigen. Wer dies nicht tut, kann mit einem Bußgeld zwischen fünf und 1000 Euro belangt werden.

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