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Politik
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Kooperation lässt virtuelle Möglichkeiten prüfen
Neuss. Wie kann langfristig erkrankten Schülerinnen und Schülern eine virtuelle Teilnahme am Unterricht ermöglicht werden? Diese Frage machen SPD, Grüne und UWG/Aktiv im Schulausschuss zum Thema. „Uns ist es ein wichtiges Anliegen, Kindern und Jugendlichen trotz schwerer Erkrankung oder erhöhtem Infektionsrisiko einen Schulalltag zu ermöglichen“, sagt der Schulausschuss-Vorsitzende Ralph-Erich Hildebrandt (SPD).
Ein Avatar gibt Kindern Augen, Ohren und Stimme
In mehreren Städten und Gemeinden wird dafür gerade eine neue Technik erprobt. „Mit einem sogenannten Telepräsenzroboter können Kinder und Jugendliche von Zuhause oder aus dem Krankenhaus am Unterricht teilnehmen“, erklärt Henny Rönneper, die schulpolitische Sprecherin der Grünen. Dafür haben die Charité Berlin und ein Unternehmen einen kleinen sogenannten Avatar entwickelt und erprobt. Dieser verfügt über Kamera, Lautsprecher und Mikrofon. „Als beweglicher Aufsteller im Klassenraum nimmt er den Platz des erkrankten Kindes oder Jugendlichen ein“, erklärt Rönneper. Gesteuert werden kann er beispielsweise vom Krankenbett aus über ein Smartphone oder Tablet. „So ersetzt er vor Ort Augen, Ohren und Stimme der betroffenen Schüler*in“, sagt Rönneper.
Positive Erfahrungen in Düsseldorf
Neben dem Aspekt der Unterrichtsteilnahme kann ein Avatar dazu beitragen, einem erkrankten Kind oder Jugendlichen auch ein gewisses Maß an sozialer Teilhabe und Teilnahme am täglichen Leben zu ermöglichen und die soziale Isolation zu verhindern. „Dies bedeutet gerade in schwierigen Zeiten eine wichtige Unterstützung“, sagt Nicole Fast von UWG/Aktiv.
Positive Erfahrungen liegen bereits in zahlreichen Schulen vor. So werden beispielsweise in Düsseldorf bereits zwei dieser Telepräsenzsysteme am Leibniz-Montessori-Gymnasium eingesetzt. Diese Möglichkeit sollte bei Bedarf auch erkrankten Schüler*innen in Neusser Schulen eröffnet werden.
Mehr als bedauerlich finden die Schulpolitiker allerdings, dass es weiterhin an klaren Vorgaben seitens des Landes mangelt. Auch mit der letzten Änderung des Schulgesetzes im Februar dieses Jahres wurde es von CDU und FDP im Landtag versäumt, pädagogische Leitplanken für digitales Lernen festzusetzen. „Das Schulgesetz in NRW bleibt auch nach den Erfahrungen aus zwei Jahren Corona weit hinter den Erfordernissen zur Bewältigung zentraler schulpolitischer Herausforderungen zurück”, so Ralph-Erich Hildebrandt abschließend.
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