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Politik
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Männliche Anrede für den Kreis das neue geschlechtsneutral - GRÜNE beantragen rechtliche Prüfung
Die Kreisverwaltung hat dem Kreistag in seiner Sitzung am 14. Juni 2023 empfohlen, personenbezogene Formulierungen in seiner künftigen Hauptsatzung und Geschäftsordnung als „geschlechtsneutral“ zu verstehen. Heißt: Zukünftig soll sowohl in der Hauptsatzung als auch in der Geschäftsordnung des Rhein-Kreises Neuss auf eine geschlechtersensible Sprache verzichtet werden. Anstatt dessen würde das generische Maskulinum einfach an alle Geschlechter adressieren. So ist in den neu geplanten Fassungen beispielsweise nur noch vom „Landrat“ die Rede - eine „Landrätin“ gibt es nicht mehr.
Ein No-Go für die Kreistagsabgeordneten der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Sie fordern eine einheitlich geschlechterneutrale Formulierung - die Abstimmung wurde infolgedessen vertagt.
Ohnehin seien die vorgeschlagenen „genderkonformen“ Fassungen der Hauptsatzung und Geschäftsordnung nicht mit Paragraf 4 des Landesgleichstellungsgesetzes vereinbar, weshalb die GRÜNEN noch während der Kreistagssitzung eine rechtliche Prüfung durch die Kreisverwaltung beantragt haben.
Deutliche Worte findet auch die Kreistagsabgeordnete von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Sprecherin für Inklusion, Frauenpolitik, Gesundheit und Prävention Swenja Krüppel: „Anstatt den durchschaubaren Anti-Gender-Populismus von Friedrich Merz zu bedienen, sollte der Kreis seine Ressourcen lieber dafür einsetzen, die Gleichstellung der Geschlechter in der Verwaltung zu verbessern und mehr Führungspositionen mit Frauen zu besetzen!“
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