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Politik
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Kaarst/Düsseldorf. Landesverkehrsminister Hendrik Wüst sieht keine Möglichkeit für die Landesregierung, das Nachtflugverbot am Flughafen Düsseldorf auch durch eine Aufhebung einzelner Ausnahmeregelungen durchzusetzen. Stattdessen setzt der Minister auf die Bereitschaft der Fluggesellschaften, ihre Flugpläne zu optimieren und die Wirkung baulicher Schallschutzmaßnahmen. Dies geht aus einem Antwortschreiben des Ministers an Bürgermeisterin Dr. Ulrike Nienhaus hervor.
„Die Antworten des Ministers bleiben hinter meiner Erwartung zurück“, sagt Nienhaus, „denn die Landesregierung macht es sich an dieser Stelle zu einfach.“ Alle bisher gezeigten Initiativen setzen auf eine freiwillige Mitarbeit der Fluggesellschaften. „Die Erfahrungen aus diesem Sommer zeigen jedoch, dass der Wille zur Einhaltung des Nachtflugverbots bei den Fluggesellschaften nicht sehr ausgeprägt ist. Insbesondere die Ausnahmetatbestände machen es den Gesellschaften zu leicht, auch noch nach 23 Uhr ihre Flieger landen zu lassen. Hier ist der Minister gefordert, im Sinne der betroffenen Bürger zu handeln“, führt Nienhaus aus.
Der Hinweis des Ministers auf bauliche Schallschutzmaßnahmen geht in Bezug auf die Stadt Kaarst zudem völlig ins Leere. Denn nur in einer Lärmschutzzone werden die Kosten für schallisolierte Fenster oder Belüftungseinrichtungen für Schlafräume durch den Flughafenbetreiber übernommen. Kaarst fällt nicht unter diese Regelung. „Wir werden in diesem Thema dennoch nicht lockerlassen und setzen darauf, dass im Landtag entsprechende Beschlüsse herbeigeführt werden. Der Flughafen ist ein wichtiger Standortfaktor für unsere Region. Aber dies bedeutet nicht, dass alle Bedürfnisse der Bürger dahinter zurückstehen müssen“, sagt Nienhaus abschließend.
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