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Stellungnahme zur Gewerbesteuer-Debatte

verfasst von: redaktion am
Politik 
Sektor bundesweit ein Investitionsbedarf von rund 150 Milliarden Euro. Allein bei Schulen beträgt die Lücke 46,5 Milliarden, bei Straßen 33,6 Milliarden und bei Verwaltungsgebäuden 16,4 Milliarden Euro. Wenn diese notwendigen Investitionen weiter zurückgestellt werden müssen, weil die finanzielle Basis für deren Finanzierung fehlt, wird dies massive Auswirkungen auf den deutschen Mittelstand haben- auch in unserer Region.

Die Stadt Neuss plant im Jahr 2023 Investitionen mit einem Gesamtvolumen von 20,4 Mio. Euro. Hierbei sind Investitions-, Instandsetzungs- und Erhaltungsmaßnahmen im Bereich der städtischen Gebäude, des Tiefbaubereiches (insbesondere Straßen), der Liegenschaften und der Stadtentwässerung noch nicht enthalten, weil diese in verselbstständigten Organisationseinheiten erbracht werden. Somit erfolgen wesentliche Investitionen in Neuss vom Kanalnetz in der Erde bis zum Solarpanel auf dem Dach durch den Konzern der Stadt Neuss. Die Stadt ist somit, wie alle deutschen Kommunen, ein verlässlicher und potenter Auftraggeber für regionale Wirtschaft. Um all diese Investition vornehmen zu können, benötigt die Stadt aber verlässliche Einnahmen. Diese speisen sich zu rund 60% aus Steuereinnahmen, wobei die Gewerbesteuer hier die wesentlichste Ertragsposition darstellt.

Investitionen in die Energiewende, die Verkehrswende, den Strukturwandel, in Klimaschutz und die Sanierung und Neuschaffung der allgemeinen Infrastruktur werden also ins Stocken geraten, wenn die Stadt ihre Investitionen mangels Refinanzierung nicht wie bisher fortführen kann.

Selbst wenn mittelfristig der Gewerbesteuerertrag wieder auf den Status Quo steigen sollte, was mangels freier Gewerbeflächen schon denklogisch weitgehend ausgeschlossen ist, würde dies die Gesamtertragskraft der Stadt schwächen. Ein Absenken des gemeindlichen Hebesatzes unter den fiktiven Hebesatz des Landes führt zu Abschlägen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs, zu prozentualen Steigerungen bei der an den Bund abzuführenden Gewerbesteuerumlage und wirkt aus Sicht der Stadt negativ bei der Kreisumlage aus.
Der Kämmerer der Stadt Neuss hat diese Musterrechnung bereits bekanntlich dargelegt.

Hierbei ist allerdings noch gar nicht einkalkuliert, wie die seitens der Landesregierung im Koalitionsvertrag festgeschriebene sogenannte „negative Schlüsselzuweisung“ sich auswirken würde. Bekanntlich haben sich ja auch CDU und Bündnis90/Die Grünen auf Landesebene auf die Fahnen geschrieben gegen „Steueroase“ vorgehen zu wollen.

Zum Umlandvergleich:
Die Hebesätze bei der Gewerbesteuer im Rhein-Kreis Neuss weisen eine sehr geringe Spreizung zwischen 439 (Kaarst) und 455 (Neuss) auf. Damit liegen alle Kommunen im Rhein- Kreis unterhalb der Hebesätze der beiden großen kreisfreien Städte im IHK-Bezirk mit Mönchgladbach (490) und Krefeld (480).
Wenn zudem seitens der Neusser CDU in Sachen Gewerbesteuer auf die Stadt Leverkusen als positives Beispiel verwiesen wird, erlauben wir uns den Hinweis, dass dort der Hebesatz der Grundsteuer B bei 750 v.H. und damit weit oberhalb des Hebesatzes der Stadt Neuss (495) liegt. Bekanntlich wird die Grundsteuer auch für gewerblichen Grund und Boden erhoben.

Die kommunale Familie in unserer Region ist bisher damit gut gefahren, sich nicht in einem Steuerdumping kannibalisieren zu wollen. Diesen Weg der kommunalen Partnerschaft wollen wir nicht einseitig aufkündigen, weil dies die kommunale Familie insgesamt schwächt. Daher haben wir uns der Zonser Erklärung angeschlossen und stehen weiterhin hinter diesen Forderungen.

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