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Politik
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Sofortige Einführung einer zeitlich begrenzen Wiederbesetzungssperre für frei gewordene Stellen in allen Personalbereichen der Stadt Dormagen
Die CDU hat bei den Abschlussberatungen zum Haushalt 2024 beantragt, eine Wiederbesetzungssperre für frei gewordene Stellen in allen Personalbereichen der Stadt zu beschließen. Der Stadtrat hat diesen Antrag an den Hauptausschuss überwiesen.
„Da das Jahr 2024 zur Sitzung des Hauptausschusses am 15. Februar 2024 bereits mehrere Wochen alt ist, muss diese Sperre mit sofortiger Wirkung beschlossen werden, damit sie trotz der fortgeschrittenen Jahreszeit noch möglichst hohe Spareffekte erzielen kann", betont Peter Olaf Hoffmann, Leiter des Expertenkreises Haushalt der CDU, „die Verwaltung sollte nun überlegen, welche Aufgaben dauerhaft erledigt werden müssen oder sollen."
Anissa Saysay, Vorsitzende des CDU Stadtverbandes, fügt hinzu: „In der Reaktion auf unseren Antrag sind Stimmen laut geworden, dass eine solche Sperre nicht für sensible Bereiche wie Feuerwehr oder Kindergärten, wo ohnehin Personalmangel herrscht, gelten solle. Wir möchten klarstellen, dass sensible Bereiche wie Feuerwehr oder Kindergärten von dieser Sperre nicht betroffen sein sollen. Dringende Aufgaben dürfen nicht vernachlässigt werden. Es ist wichtig, dass in jedem Einzelfall geprüft wird, ob eine sofortige Wiederbesetzung erforderlich ist. Die Beschäftigten der Stadtverwaltung und städtischen Einrichtungen erhalten eine Beschäftigungsgarantie, und externe Besetzungen werden nur als letztes Mittel in Betracht gezogen“.
Nicht nur das ist für die CDU selbstverständlich. Es dürfen keine dringend wahrzunehmenden Aufgaben vernachlässigt werden. Genau dazu dient die Prüfung in jedem Einzelfall, ob die Sperre greifen soll oder eine sofortige Wiederbesetzung erforderlich ist.
Darüber hinaus ist auch mit dem Beschluss sicher zu stellen, dass alle aktuell bei der Stadtverwaltung oder den städtischen Gesellschaften bzw. weiteren Einrichtungen Beschäftigten eine Beschäftigungsgarantie bekommen. Die Sperre darf nicht dazu genutzt werden, Beschäftigte zu entlassen. Sie soll dazu dienen, zu prüfen, ob frei gewordene Stellen zukünftig noch benötigt werden oder durch die Organisation der Verwaltung die Aufgabe auch anders erledigt werden kann. Außerdem soll die Sperre gewährleisten, dass bei einer erforderlichen Wiederbesetzung zuallererst eine Besetzung aus den vorhandenen Kräften erfolgt und eine externe Besetzung nur die Ultima ratio sein kann.
„Mit diesem Bündel an Maßnahmen im Personalbereich kann ohne Beeinträchtigung der zeitlichen oder inhaltlichen Qualität der Erledigung von Aufgaben kurzfristig ein Beitrag zur Einsparung von Kosten erreicht werden“, erklärt Hoffmann weiter.
Die Verwaltung wird aufgefordert, dem Hauptausschuss eine Aufstellung darüber vorzulegen, wie viel und welche Stellen im Laufe des Jahres 2024 nach heutiger Erkenntnis frei werden.
Diese Aufstellung soll dafür genutzt werden, kurzfristig festzulegen, welche Bereiche von der Wiederbesetzungssperre ausgenommen werden sollen und wo die Sperre greifen soll. Ebenfalls kurzfristig kann mit dieser Aufstellung ermittelt werden, wie hoch dann voraussichtlich die mögliche Einsparsumme sein kann.
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